Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, in denen die Eltern zwar genug Geld für sich selbst verdienen, aber nicht genug, um auch ihre Kinder finanziell sicher zu versorgen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag in zwei Stufen ausgebaut und verbessert. Am 1. Januar ist die zweite Stufe in Kraft getreten. Dabei wurde die obere Einkommensgrenze abgeschafft. Diese hatte bislang zur Folge, dass der Kinderzuschlag komplett wegfiel, sobald die Familie ein bestimmtes Einkommen erreicht hat. Neu ist, dass der Kinderzuschlag nun stufenweise verringert wird, wenn die Eltern mehr Geld verdienen. Somit haben mehr Familien Anspruch auf die Leistung.
Aktuell verbreitet sich die Mitteilung, dass der Wegfall der oberen Einkommensgrenze bedeutet, dass alle Familien, die Kindergeld bekommen, auch uneingeschränkt Anspruch auf den Kinderzuschlag in Höhe von maximal 185 Euro haben. Das ist nicht richtig.
Wer bekommt Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag wird für Kinder gezahlt, die auch Kindergeld erhalten. Das ist aber nicht die einzige Voraussetzung. Die Kinder müssen im Haushalt der Familie leben, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet oder verpartnert sein. Darüber hinaus richtet sich der Anspruch auf Kinderzuschlag nach der individuellen Lebenslage der Familie, insbesondere den Wohnkosten, dem Alter und der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens der Familie. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für Familien mit kleinem Einkommen. Das bedeutet, dass die Eltern genug für sich selbst verdienen, aber nicht oder nur knapp für den gesamten Bedarf der Familie aufkommen können.
Beispiele
Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von ca.700 Euro kommt ein Anspruch auf Kinderzuschlag bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 3.300 Euro in Betracht. Bei drei Kindern und einer Warmmiete von ca. 1.000 Euro bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 4.200 Euro.
Alleinerziehende mit einem Kind und einer Warmmiete von ca. 500 Euro können bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 2.000 Euro Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Anspruch mit dem KiZ-Lotsen prüfen
Ob ein Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden sollte, kann mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse ermittelt werden. Alle Anträge werden von der zuständigen Familienkasse geprüft, die über sie entscheidet.