Auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat die Bundesregierung am 4. Mai der Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zugestimmt. Deutschland wird somit als eines der ersten Länder dieses neue völkerrechtliche Instrument offiziell anerkennen.
"Der Einsatz im Rahmen der Vertragsverhandlungen hat sich gelohnt," sagte Kristina Schröder. "Das zeigt, dass unsere Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht nur national, sondern auch international auf dem richtigen Weg ist. Diesen Weg gehen wir weiter: Noch in diesem Sommer werde ich einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen für die Einrichtung eines bundesweiten kostenfreien Hilfetelefons ‚Gewalt gegen Frauen‘. Damit unterstützen wir die Opfer von Gewalt noch besser und sorgen dafür, dass bestehende Hilfsangebote auch bei den betroffenen Frauen ankommen," erklärte die Bundesfamilienministerin.
Europäisches Übereinkommen gegen Gewalt
Mit dem Übereinkommen liegt erstmalig für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes, detailliertes Regelungswerk vor, das den Frauen in allen Mitgliedstaaten des Europarats Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bietet. Zudem werden die Staaten verpflichtet, alle Opfer von häuslicher Gewalt wirksam zu schützen. Das Übereinkommen ist bewusst geschlechtsneutral formuliert, um eine Benachteiligung von männlichen Gewaltopfern bei gesetzlichen Schutzmaßnahmen vor Gewalt zu vermeiden.
Auf dem Außenministertreffen des Europarates in Istanbul am 11. Mai wird die Bundesregierung das Übereinkommen unterzeichnen. Damit wird sie zugleich ankündigen, den Vertrag zu ratifizieren und in nationales Recht umsetzen zu wollen. Im Anschluss daran wird mit den nationalen Vorbereitungen für das Ratifizierungsverfahren begonnen.