In der Sondersituation der Corona-Pandemie ist es besonders wichtig, dass gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern schnell, unbürokratisch und zuverlässig Schutz und Beratung bekommen. Frauen, die zu Hause Gewalt erfahren, brauchen Rettungsanker wie das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" oder einen sicheren Zufluchtsort. Die rund 350 Frauenhäuser und über 600 Frauenberatungsstellen in Deutschland stehen durch die Corona-Pandemie wie viele andere soziale Dienste vor besonderen Herausforderungen und Belastungen. Ein besonderer Fokus der Maßnahmen des Bundesfrauenministeriums liegt deshalb darauf, die Erreichbarkeit der bestehenden Hilfsangebote zu erhalten und zu verbessern.
Damit die Unterstützungseinrichtungen in der aktuellen Situation verstärkt Telefon-, Online- und Videoberatung anbieten können, hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sich bereits zu Beginn der Pandemie mit Vertreterinnen des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen ausgetauscht und Unterstützung zugesagt. Entstanden ist daraus das Projekt "Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie - Hilfesystem 2.0", welches von der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) umgesetzt wird. Das Bundesfrauenministerium fördert dabei eine bessere technische Ausstattung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sowie Dolmetschleistungen. Dafür stehen mehr als drei Millionen Euro bereit. Die Förderung erfolgt im Bundesprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen".
Dr. Franziska Giffey:
"Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gemacht, dass Frauenhäuser und Fachberatungsstellen neue und moderne Mittel brauchen, um gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder auch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie Schutz und Hilfe zukommen zu lassen. Gemeinsam mit der Frauenhauskoordinierung e.V. knüpfen wir mit dem Projekt 'Hilfesystem 2.0' an diese Anforderungen an. Wir bringen damit den Gewaltschutz ins digitale Zeitalter und machen ihn krisenfest. Die mehr als drei Millionen Euro, die im Rahmen des Bundesförderprogramms 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' zum Beispiel für eine bessere technische Ausstattung zur Verfügung stehen, sind ein echter Innovationsschub für die Beratungsstellen und Frauenhäuser, die nun verstärkt auf digitalen Kontakt setzen können. Damit leisten wir als Bund einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Hilfesystem auch in Krisenzeiten funktioniert. Ich möchte die Mitarbeitenden in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ausdrücklich ermuntern, die entsprechenden Anträge einzureichen."
Heike Herold, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung:
"Trotz Corona-Lockdown haben die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen seit Beginn der Pandemie verlässlich ihre Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder aufrechterhalten. Sie haben Lösungen für umfangreiche Auflagen zum Infektionsschutz und teils vermehrte Hilfegesuche gefunden. Dafür gebührt ihnen hohe Anerkennung und eine Verbesserung ihrer oft desolaten Arbeitsbedingungen. Wir begrüßen sehr, dass diese systemrelevanten Einrichtungen mit dem Projekt 'Hilfesystem 2.0' nun aus Bundesmittelen Unterstützung in dieser schwierigen Pandemie-Situation erhalten. Und zwar an einer Stelle, wo es angesichts der aktuellen Lage besonders wichtig ist: bei Ausstattung und Know-how für digitale Unterstützungsangebote."
Anträge ab sofort möglich
Seit dem 15. Oktober können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen über das Web-Portal "ProDaBa2020" nach einer Registrierung Förderanträge einreichen. Zuwendungsfähig sind:
- Anschaffungen zur Verbesserung der technischen Ausstattung in Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind,
- Ausgaben für Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die digitalen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie,
- Honorare für die Nutzung professioneller Dolmetschdienste während der Corona-Pandemie für die Unterstützung und Beratung von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.
Förderanträge für die Finanzierung von technischer Ausstattung können bis zum 16. November 2020 übermittelt werden. Wird die Finanzierung von Qualifizierungs- und/oder Dolmetschleistungen beantragt, können Anträge bis zum 26. Februar 2021 eingereicht werden.
Weitere Informationen enthalten die folgenden Dokumente:
- Zuwendungskriterien
- Fragen und Antworten zum Projekt
- Kurzinformation für den Projektstrang I Technik
- Kurzinformation für den Projektstrang II Dolmetschung/Fortbildung
Rückfragen zum Projekt beantworten die Mitarbeiterinnen der Frauenhauskoordinierung.
Das Projekt wird umgesetzt in enger Abstimmung mit
- den Vernetzungsstellen des Hilfesystems,
- dem Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen e.V. und
- der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser.
Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Das Projekt "Hilfesystem 2.0" wird aus dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" finanziert, mit dem der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützt. Insgesamt 120 Millionen Euro stehen für den Ausbau und die Modernisierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Das Bundesinnovationsprogramm ist 2019 mit der Förderung von fünf Projekten auf Bundesebene gestartet. Das Bundesfrauenministerium plant, bis 2022 jährlich zusätzlich fünf Millionen Euro für die Förderung innovativer Projekte zur Verfügung zu stellen.