Immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Auch wenn man herausrechnet, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, verbleibt immer noch eine Lücke von sieben Prozent im Durschnitt.
Damit das nicht länger so bleibt hat sich der Koalitionsausschuss am 6. Oktober auf Eckpunkte eines vom Bundesfrauenministerium vorgelegten Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit geeinigt.
"Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit wird kommen. Ich freue mich über diesen Durchbruch. Denn bisher gibt es kein Gesetz in Deutschland, das klar macht: gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit", sagte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.
Individueller Auskunftsanspruch
Angestellte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen einen individuellen Auskunftsanspruch erhalten. Damit werden mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden.
In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch über die Betriebsräte wahrgenommen werden, in Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.
Prüferverfahren und Berichtspflicht
Zudem soll ein Prüfverfahren für Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten eingeführt werden. Die entsprechenden Unternehmen werden dazu aufgefordert, mindestens alle fünf Jahre ein Prüfverfahren durchzuführen. Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten.
Es ist geplant, das Gesetz noch im Dezember in das Bundeskabinett einzubringen. Verabschiedet werden soll es im Sommer 2017. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es in Hinblick auf Wirksamkeit, Reichweite und dem damit verbundenen Erfüllungsaufwand evaluiert werden. Dabei werden auch die Betreibe mit weniger als 200 Beschäftigten in den Blick genommen.
Verbesserungen für Familien mit geringem Einkommen
Der Koalitionsausschuss hat sich auch darauf verständigt, Familien mit kleinem Einkommen zu stärken: Geringverdienende erhalten zukünftig für ihre Kinder 362 Euro monatlich. Im Kampf gegen die Kinderarmut wurde der Kinderzuschlag bereits im Juli um 20 Euro angehoben. Nun wird er zum 1. Januar 2017 um weitere zehn Euro auf 170 Euro monatlich erhöht. Damit wird die Situation von 250.000 Kindern in Deutschland verbessert.
Hinzu kommt eine Anhebung des Kindergeldes auf 192 Euro für das erste und zweite Kind. Auch für das dritte und vierte Kind werden die Sätze um je zwei Euro auf 198 beziehungsweise 223 Euro erhöht.
Verbesserung des Unterhaltsvorschusses
Darüber hinaus will sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern über eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses verständigen. Den Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Die Leistung wird für maximal 72 Monate gezahlt. Ziel von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist es, die maximale Bezugsdauer aufzuheben und den Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auszudehnen.