Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Neben den neuen gesetzlichen Regelungen für die Wirtschaft enthält es auch neue Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes. So wurde unter anderem das Bundesgremienbesetzungsgesetz novelliert.
Das Ziel der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern wird auch weiterhin für Gremien bestehen, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann.
Für sogenannte Aufsichtsgremien, bei denen der Bund mindestens drei Sitze besetzen kann, gilt ab 2016 eine feste Quote von 30 Prozent für alle Neubesetzungen. Ab dem Jahr 2018 ist es das Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen.
Für wesentliche Gremien, bei denen der Bund ebenfalls drei Sitze besetzen kann, muss er ebenfalls auf eine paritätische Vertretung beider Geschlechter hinwirken. Dieses Ziel kann stufenweise erfolgen, zum Beispiel indem zunächst eine Quote von 30 Prozent und später eine Quote von 50 Prozent angestrebt wird.
Das früher geltende Doppelbenennungsverfahren findet keine Anwendung mehr, da es sich nicht bewährt hat.
Die Bundesministerien müssen zukünftig auf ihren Internetseiten transparent über die Besetzung in den Gremien berichten und die Zahlen regelmäßig aktualisieren.
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag darüber hinaus alle viere Jahre eine Zusammenstellung und Auswertung der Gremienbesetzungen durch den Bund vor. Der Bericht wird erstmals 2017 in zusammengeführter Form mit dem nach dem Bundesgleichstellungsgesetz zu erstellenden Bericht vorgelegt.