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[Titeleinblendung "Familienpflegezeit. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf"]
Sprecher
"Seit Januar 2015 gelten im Bereich der Pflege neue gesetzliche Regelungen. Pflegende Angehörige haben jetzt mehr Flexibilität, um Familie, Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können.
Das neue Gesetz betrifft drei Bereiche:
das Pflegeunterstützungsgeld - bei einer Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen -, die Pflegezeit und die Familienpflegezeit.
Bei einem akut aufgetretenen Pflegefall können Angehörige bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fern bleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.
Neu ist, dass sie in dieser Zeit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung haben. Das Pflegeunterstützungsgeld wird durch die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gewährt.
Familien können sich in einer akut aufgetretenen Pflegesituation um den Angehörigen kümmern oder eine bedarfsgerechte Pflege organisieren und erhalten eine Lohnersatzleistung.
Falls die häusliche Pflege eines Angehörigen länger andauert, können Beschäftigte bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen.
In der letzten Lebensphase eines Angehörigen können Beschäftigte jetzt bis zu 3 Monate die Arbeitszeit reduzieren oder sich eine komplette Auszeit nehmen. Auch dann, wenn sich der Angehörige in einem Hospiz befindet.
Das gibt ihnen die Möglichkeit, den geliebten Menschen in den letzten Tagen zu begleiten und für ihn da zu sein.
In beiden Fällen bietet ihnen das neue Gesetz für die Freistellung einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Dieses wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in monatlichen Raten ausgezahlt, um den Verdienstausfall abzufedern.
Bei besonderen Härtefällen kann das Darlehen gestundet oder teilweise erlassen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen erlischt die Darlehensschuld.
Wenn die Pflege eines nahen Angehörigen länger dauert, wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zur echten Herausforderung.
Angehörige haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für die Dauer von bis zu 24 Monaten reduzieren.
Ein zinsloses Darlehen kann auch für diesen Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Beschäftigte können nach Ende der Freistellung problemlos zum vorherigen Arbeitsumfang zurückkehren.
Das neue Gesetz bietet somit einen Rechtsanspruch auf Freistellung mit Kündigungsschutz für die pflegenden Angehörigen.
Pflegende Angehörige haben nun mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und erhalten eine finanzielle Unterstützung durch das Pflegeunterstützungsgeld oder das zinslose Darlehen."
[Der Animationsteil endet. Die Internetseite wege-zur-pflege.de wird eingeblendet und illustriert den Inhalt des Sprechertextes unten.]
Sprecher
"Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie sich auf der Seite wege-zur-pflege.de genauer informieren.
Dort können Sie auch mehr über alle Regelungen, Details, Ankündigungsfristen sowie die jeweils geltende Klausel zur Unternehmensgröße erfahren.
Informieren Sie sich, damit auch Ihnen mehr Zeit bleibt, um sich um die Menschen kümmern zu können, die einem nahe stehen."
[Titeleinblendung "Weitere Informationen auf: wege-zur-pflege.de"]