Der Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Gremium mit allgemeinen und spezifischen Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Als weitere Hauptaufgabe begleitet er die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen - insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes - und berät über deren Auswirkungen. Die Auswahl und Bearbeitung von Themenstellungen erfolgt selbstständig durch den Beirat, es können aber auch Themen zur Beratung durch das Bundesfamilienministerium vorgegeben werden.
Berichte
Die Beiratsmitglieder legen dem Bundesfamilienministerium alle vier Jahre einen Bericht vor. Den ersten Bericht hat der Beirat im Juni 2019 an das Bundesfamilienministerium übergeben. Der Bericht enthält Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen sowie eine Bestandsaufnahme bezüglich des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes. Zudem werden die im Beirat behandelten Themenstellungen und Ergebnisse beschrieben und Erkenntnisse von Sachverständigen, Auswertungen von Fachliteratur, Statistiken und Datensätzen sowie der Rechtsprechung dargelegt.
Den zweiten Bericht hat der Beirat im Juli 2023 an das Bundesfamilienministerium übergeben. Kern des Berichts sind zukunftsweisende Empfehlungen zur Ausgestaltung einer praxistauglichen Familienpflegezeit und zur Einführung eines Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige. Darüber hinaus enthält der Bericht wichtige Ausführungen zu Pflegenden in kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch zu den herausfordernden Vereinbarkeitserfordernissen von Angehörigen, die pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene versorgen.
Mitglieder
Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, die sich aus Vertreterinnen oder Vertretern der fachlich betroffenen Interessenverbände, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Wohlfahrtsverbände und der Seniorenorganisationen sowie der sozialen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung zusammensetzen. Des Weiteren gehören dem Beirat Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie, der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales sowie der kommunalen Spitzenverbände an. Die Vorsitzende des Beirats ist die Medizinsoziologin und Gerontologin Professorin Dr. phil. Adelheid Kuhlmey, stellvertretender Vorsitzender ist Professor Dr. Andreas Hoff. Die Mitglieder werden vom Bundesfamilienministerium berufen.
Eine detaillierte Übersicht zur Arbeit des Beirates finden Sie hier. Unter anderem ist dort auch der erste Bericht des Beirates in zwei Sprachen verfügbar.
Kontakt
Seit Januar 2016 besteht die Geschäftsstelle des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt den Beirat bei seinen vielfältigen Aufgaben. Sie ist für Fragen oder die Kontaktaufnahme mit dem Beirat erreichbar:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Geschäftsstelle des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin
Telefon: 030 698077245
E-Mail: gst-pflege-beruf@bafza.bund.de