Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen, das sogenannte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, ist zum 6. Juli in Kraft getreten.
Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley sagte:
"Faire Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Da stehen alle Arbeitgeber in der Pflicht. Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. Denn nur wer seine Bezahlung mit anderen im Betrieb vergleich kann, kann leichter Forderungen nach fairer Entlohnung stellen. Deswegen führen wir einen Auskunftsanspruch ein. Beschäftigte erhalten damit das Recht, zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Unternehmen müssen in Zukunft regelmäßig berichten, wie sie Gleichstellung und Entgeltgleichheit sicherstellen wollen. Auch das ist ein echter Fortschritt hin zu mehr Gleichstellung."
Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot. Es enthält folgende Bausteine:
- Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Den Auskunftsanspruch können Beschäftigte ab dem 6. Januar 2018 in Anspruch nehmen.
- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit in ihrem Unternehmen berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Unterstützung bei der Umsetzung des Gesetzes
Das Bundesfrauenministerium informiert mit mehreren Veröffentlichungen über die gesetzlichen Regelungen und unterstützt damit Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung und Handhabung. Der Quickcheck zum Entgelttransparenzgesetz vermittelt welche Arbeitgeber von der neuen Regelung betroffen sind. Die Gesetzesbroschüre erläutert das Entgeltgleichheitsgebot und gibt den Gesetzestext wieder.
Mit dem "Monitor Entgelttransparenz" kann zudem das Arbeitsentgelt für Frauen und Männer im Unternehmen sichtbar gemacht werden. Mögliche Ungleichbehandlungen der Geschlechter können somit betriebsintern aufgedeckt werden. Der Monitor wird in Kürze kostenlos online verfügbar sein.