Mit dem Projekt wird der Neu- und Umbau sowie der Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen Nutzung durch Frauen und Kinder oder mit gemischter Belegung gefördert. Die Konditionen bleiben unverändert: die Kreditlaufzeit und Zinsbindung betragen weiterhin zehn Jahre bei einem Zinssatz von aktuell einheitlich 0,0 Prozent pro Jahr.
Die Kredite für die Städte und Gemeinden werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt.
UNICEF-Initiative zum Flüchtlingsschutz
Zusätzlich zum KfW-Programm arbeitet eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums mit UNICEF und weiteren Partnern an der Implementierung von Schutzkonzepten für Frauen, Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften.
Der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek:
"Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf für bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Übergriffen und sexueller Gewalt. Besonders deutlich sehen wir dies bei unserer gemeinsamen Initiative mit UNICEF, im Rahmen deren wir Flüchtlingsunterkünfte bundesweit durch eine Koordinatorenstelle für Gewaltschutz unterstützen.“