Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Bauprogramms des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von Paragraph 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Zuwendungen für Baumaßnahmen können für den Bau, den Erwerb, die Einrichtungen und zur Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen gegeben werden.
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren können in den Anlagen abgerufen werden.