Mit diesen Richtlinien fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Projektträger, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Grundlegende und bedeutende Anliegen sind dabei die Gewährleistung von Schutz und Hilfe im Alter, die aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen sowie die Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
In der Richtlinie für den Bundesaltenplan ist festgelegt, welche Vorhaben und Maßnahmen von seniorenpolitisch engagierten Akteurinnen und Akteuren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden können.