Kinder- und Jugendschutz Fragen und Antworten: Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesregierung hat am 27. November 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusive Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) beschlossen. Er durchläuft nun das parlamentarische Verfahren.

Eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen - sowohl präventiv durch Aufklärung über mögliche Gefährdungsquellen als auch durch entsprechende Interventionen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist. Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes.

Die bundesrechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Eine ergänzende Gesetzgebung erfolgt durch die Länder. Die einzelnen Aufgaben werden in kommunaler Selbstverwaltung durch die Jugendämter in den Städten und Landkreisen umgesetzt.

Das SGB VIII enthält ein breites Spektrum von Leistungen für junge Menschen und ihre Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen.

Junge Menschen, Eltern, Personen- und Erziehungsberechtigte haben das Recht, sich zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beraten zu lassen (§ 10a SGB VIII). Hierzu zählt unter anderem die Beratung zur persönlichen oder der Familiensituation, über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, zu möglichen Auswirkungen und Folgen einer Hilfe und die Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum (§ 10a Abs. 1 SGB VIII).

Zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII gehören: