Volltextalternative
[Die Einblendungen "Wegweiser für demenziell Erkrankte und deren Angehörige", "Juristische Aspekte" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" erscheinen. Die rechtliche Betreuerin des Humanistischen Betreuungsvereins Berlin Astrid Grunewald-Feskorn kommt ins Zimmer und setzt sich an ihren Schreibtisch. Sie liest eine Broschüre. Astrid Grunewald-Feskorn und eine Frau sind im Gespräch an einem Tisch.]
[Astrid Grunewald-Feskorn spricht zur Kamera.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Ja es ist ganz sinnvoll. Viele denken nämlich, dass, wenn ihnen mal was passiert, wenn sie nicht mehr entscheiden können, dass dann automatisch ihre Ehegatten, Kinder für sie entscheiden dürfen. Und das haben wir in Deutschland nicht. Wir haben kein automatisches Ehegattenvertretungsrecht und deshalb ist es schon sehr wichtig, immer wieder zu betonen, dass es sinnvoll ist, für sich selbst zu sorgen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, indem man zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht abfasst.
[Die Einblendung "Selbstbestimmung durch Vorsorgevollmacht" erscheint. Astrid Grunewald-Feskorn sitzt mit einer Frau an einem Tisch. Sie sind im Gespräch.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Ich kann mit meiner Vorsorgevollmacht festlegen, wer für den Fall, dass ich das irgendwann selber nicht mehr kann, dann entscheiden soll und rechtsverbindlich Erklärungen abgeben soll. Und ich kann sogar noch weiter gehen, ich kann nämlich mir sozusagen wünschen, in welcher Richtung für mich entschieden werden soll. Das unterteilt sich in groben Bereichen wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge und ich kann allumfassend jemanden beauftragen.
[Die Einblendung "Vertrauenspersonen bevollmächtigen".]
[Astrid Grunewald-Feskorn spricht zur Kamera.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Also wichtig ist, dass man den Leuten vertraut, man muss nicht mit denen verwandt sein. Ja, wenn ich eine Vorsorgevollmacht geschrieben habe, dann habe ich die Möglichkeit, die in den wichtigen Ordner zu packen, den jeder bei sich zu Hause hat. Ich habe aber auch die Möglichkeit, so eine Vorsorgevollmacht im Zentralregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen.
[Die Einblendungen "www.vorsorgeregister.de" und "Betreuungsverfügung" erscheinen. Die rechtliche Betreuerin sitzt am Schreibtisch und macht sich Notizen in ihren Kalender.]
[Astrid Grunewald-Feskorn spricht zur Kamera.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Und es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit, dass ich nämlich die Betreuungsverfügung wähle als ein Instrument und die Betreuungsverfügung, in der bestimme ich, wer für mich, für den Fall, dass ein rechtlicher Betreuer bestellt werden muss, wer dann diese Aufgabe übernehmen soll. Das heißt, diese Person durchläuft aber auch das ganze Verfahren. Das heißt, es wird geguckt, ob überhaupt eine rechtliche Betreuung notwendig ist und dann wird entschieden, ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird und auch, für welche Bereiche sie eingerichtet wird. Und wenn man sagt ja, eine Betreuung ist notwendig, dann schaut man, wer steht dort in dieser Betreuungsverfügung drin und wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen, dann wird diese Person auch als rechtlicher Betreuer eingesetzt.
[Astrid Grunewald-Feskorn und Kollegin unterhalten sich. Die Einblendung "Betreuungsverfügung berücksichtigt Patientenwünsche" erscheint.]
[Astrid Grunewald-Feskorn spricht zur Kamera.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Wenn ich mit einer Betreuungsverfügung gearbeitet habe und meine Kinder zum Beispiel als meine Betreuer eingesetzt werden, auch die Betreuer müssen ihr Amt, ihre Aufgaben so ausführen, dass das in meinem Interesse und auch in meinem Sinne ist.
[Die Einblendungen "Betreuungsverfügung berücksichtigt Patientenwünsche" und "Patientenverfügung" erscheint.]
[Astrid Grunewald-Feskorn spricht zur Kamera.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Mit einer Patientenverfügung regele ich auch zu Zeiten, wo ich noch fit und munter bin, welche Wünsche ich habe, in Bezug auf meine medizinische, begleitmedizinische aber auch pflegerische Behandlung.
[Die Einblendung "Patientenverfügung richtet sich an Ärzte" erscheint.]
[Astrid Grunewald-Feskorn spricht zur Kamera.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Es ist nämlich so, wenn ich eine Patientenverfügung habe, auch der Vorsorgebevollmächtigte, die Wünsche, die ich in der Patientenverfügung geäußert habe, umsetzen muss und beachten muss.
[Die Einblendung "Dokument informiert über den Willen des Patienten" erscheint. Astrid Grunewald-Feskorn sitzt mit einer Frau am Tisch. Sie unterhalten sich.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Früher gab es mal diesen Leitsatz, so nach allen zwei Jahren solle man sich seine Patientenverfügung wieder vornehmen. Das ist vom Gesetzgeber her so nicht vorgeschrieben, das heißt, wenn ich die einmal geschrieben habe, selbst wenn die zehn Jahre alt ist, ist die gültig. Aber, man muss natürlich sagen, dass sich Vorstellungen ändern können.
[Die Einblendung "Patientenverfügungen regelmäßig anpassen" erscheint.]
[Astrid Grunewald-Feskorn spricht zur Kamera.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Und insofern macht es doch Sinn, sich vielleicht mal alle zwei Jahre so eine Patientenverfügung vorzunehmen und zu schauen, ob das, was ich dort geregelt habe immer noch das ist, was ich gerne möchte.
[Die Einblendung "Testament" erscheint.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Wenn ich so ein Testament nicht habe, dann gibt es automatisch eine gesetzliche Erbfolge.
[Die Einblendung "Testament ist kein Muss!" erscheint. Dir rechtliche Betreuerin Astrid Grunewald-Feskorn sitzt mit der Frau am Tisch. Sie unterhalten sich. Die Frau macht handschriftliche Notizen.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Das heißt, ich muss kein Testament schreiben, aber ich kann mit einem Testament meinem Wunsch, meinen Wünschen Ausdruck verleihen. Es gibt ein handschriftliches Testament. Ganz wichtig ist, dass ich das dann wirklich komplett handschriftlich schreiben muss.
[Die Einblendung "besondere Regeln bei handschriftlichen Testamenten" erscheint.]
Astrid Grunewald-Feskorn:
Es gibt aber auch die Möglichkeit, zum Notar zu gehen und zu sagen, ich gebe das dann in die Hände des Notars, berede mit dem, was ich möchte und dann ist das auch eine Variante wie ich ein Testament errichten kann.
[Die Einblendung "Wegweiser Demenz weitere Informationen: www.wegweiser-demenz.de erscheint.]