Ukraine-Krieg Hilfe und Unterstützung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Für die Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine sind in Deutschland die Bundesländer und die Kommunen zuständig. Die Bundesregierung unterstützt sie bei dieser Aufgabe. Das Bundesfamilienministerium steht seit Beginn des Krieges in engem, regelmäßigem Austausch mit den Ländern, um Hilfsbedarfe zu ermitteln und zu koordinieren. Im Rahmen seiner Zuständigkeit unternimmt es alles, um den Geflüchteten zu helfen.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: "Putins brutaler Angriffskrieg trifft die Zivilbevölkerung, vor allem auch die Kinder in der Ukraine, mit voller Härte. Wo noch vor ein paar Tagen ihr Zuhause war, wo sie zur Schule oder in die Kita gegangen sind, wo sie sich draußen zum Spielen getroffen haben, dort stehen sie heute vor Trümmerhaufen und erleben Bomben, Terror und Tod. Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Menschen aus der Ukraine bei uns Zuflucht finden. Dies gilt gerade auch für die Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern in ukrainischen Waisenhäusern und Kinderheimen aufwachsen. Wir stehen in engem Kontakt mit der ukrainischen Sozialministerin und haben ihr unsere Unterstützung zugesagt.

Mir ist sehr wichtig, dass diese Kinder und Jugendlichen, die so viel Leid und Tod erlebt haben, als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren vertrauten Erzieherinnen getrennt werden. Wir müssen so viel Stabilität wie möglich schaffen. Mein Ministerium unterstützt mit einer Koordinierungsstelle die Länder und Kommunen darin, die Kinder und Jugendlichen mit ihren Betreuungspersonen unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Wir werden dabei auch besondere Bedarfe wie Behinderungen oder schwere Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Wir werden sehr schnell ein Verfahren umsetzen, das sicherstellt, dass die Kinder und Jugendlichen aus ukrainischen Kinderheimen geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden."

Den größten Anteil der Geflüchteten machen Frauen, Kinder und Jugendliche aus. Das Bundesfamilienministerium unterstützt diese besonders gefährdeten Menschen mit teils neuen, teils bereits laufenden Maßnahmen und Programmen. Ein Überblick:

Unterbringung von Heim- und Waisenkinder koordinieren

Um nach Deutschland evakuierte Gruppen von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Kinderheimen und Waisenhäusern schnell und bedarfsgerecht unterbringen zu können, richtet das Bundesfamilienministerium im engen Austausch mit den Ländern eine zentrale bundesweite Anlauf- und Koordinierungsstelle ein. Für diese Kinder und Jugendlichen, die ihre Heimat verloren haben und unter Umständen traumatisiert sind, ist es besonders wichtig, dass die ihnen vertrauten Gruppen nicht aufgeteilt und sie nicht von ihren Betreuerinnen und Betreuern getrennt werden. Einige Kinder und Jugendliche sind zudem behindert oder schwer krank und müssen besonders unterstützt werden. Die Unterbringung und Versorgung geschlossener größerer Gruppen in geeigneten Unterkünften stellt Länder und Kommunen vor besondere Herausforderungen. Die zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle wird daher permanent im Kontakt mit Ländern und Kommunen stehen, die Aufnahmekapazitäten kontinuierlich abfragen und so über einen aktuellen Überblick über bestehende Unterbringungsmöglichkeiten verfügen. Wird eine Gruppe Heimkinder oder Waisen aus der Ukraine nach Deutschland gebracht, wird sie von der Koordinierungsstelle in eine geeignete, vorbereitete Unterkunft geleitet werden. So sorgt die Stelle dafür, dass die Kinder gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt sowie geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden. Darüber hinaus berät und informiert die Anlauf- und Koordinierungsstelle alle Behörden, Trägerinnen und Träger, Initiativen und Privatpersonen, die diesen Kindern in Deutschland helfen wollen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterbringen, versorgen und betreuen

Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMA) aus der Ukraine gilt die bundesweite Aufnahmepflicht. Das Verteilverfahren nach §§ 42a ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VIII findet grundsätzlich Anwendung. Aus den täglichen Bundesübersichten des Bundesverwaltungsamtes (BVA) ist bislang aber noch kein deutlicher Anstieg ablesbar.

Geflüchtete vor Gewalt und Ausbeutung schützen

Um geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine auch in Deutschland vor Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Ausbeutung zu schützen, fördert das Bundesfamilienministerium den Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK), einen Zusammenschluss von 39 Nichtregierungsorganisationen. Der KOK schult Angehörige der Bundespolizei, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie von Hilfsorganisationen, damit sie Betroffene beraten und ihnen helfen können. Der KOK stellt auch Informationsmaterial in drei Sprachen für die Geflüchteten bereit.

Hilfetelefone "Gewalt gegen Frauen" und "Schwangere in Not"

Die bundesweiten Hilfetelefone des Bundesfamilienministeriums "Gewalt gegen Frauen" und "Schwangere in Not" bieten Beratung auch in Russisch an, sodass Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden können.

Schwangere Geflüchtete unterstützen

Die Bundesstiftung Mutter und Kind, angesiedelt im Bundesfamilienministerium, unterstützt unabhängig von der Nationalität schwangere Frauen in Notlagen und gewährt finanzielle Hilfen. Geflüchtete Frauen aus der Ukraine können in den Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Anträge auf Unterstützung bei der Stiftung stellen. Der notwendige Nachweis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kann nachgereicht werden.

JugendNotmail berät Kinder und Jugendliche

Die vom Bundesfamilienministerium geförderte kostenlose und anonyme Online-Beratung jugendnotmail.de unterstützt Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen mit Mail- und Chatberatung. Das Portal spricht Geflüchtete bereits auf der Startseite in Russisch und Ukrainisch an und bietet auch Beratung in diesen beiden Sprachen an. Ein Flyer informiert über das Beratungsangebot auf Ukrainisch.

Jugendmigrationsdienste unterstützen junge Menschen

Die bundesweit rund 500 Jugendmigrationsdienste unterstützen gezielt junge Menschen von zwölf bis 27 Jahren beim Ankommen. Sie beraten und begleiten Jugendliche und junge Erwachsene in Präsenz und Online. Informationen sind ab sofort auch in ukrainischer und russischer Sprache auf der Website verfügbar.

Geflüchteten psychosoziale Hilfen anbieten

Viele Geflüchtete sind verstört oder traumatisiert und benötigen psychosoziale Unterstützung. Über Zuschüsse an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege fördert das Bundesfamilienministerium psychosoziale Zentren, die Beratung und Betreuung Geflüchteter einschließlich der Integration von jüdischen Immigrantinnen und Immigranten.

Holocaustüberlebende aus der Ukraine evakuieren

Die Jewish Claims Conference (JCC) betreut über 10.000 Holocaustüberlebende in der Ukraine. 580 von ihnen sind schwerstpflegebedürftig. Da ihre Pflege aufgrund des Krieges nicht mehr sichergestellt werden kann, hat die JCC die Bundesregierung um Evakuierung dieser Menschen gebeten. Nach Schätzungen der JCC könnten rund 400 dieser schwerstpflegebedürftigen Menschen ein Angebot zur Evakuierung in Anspruch nehmen, 100 von ihnen könnten nur liegend transportiert werden. Das Bundesfamilienministerium koordiniert die Planungen zur Evakuierung der Holocaustüberlebenden nach Deutschland.

Geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften schützen

Mit der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" setzt sich das Bundesfamilienministerium seit 2016 gemeinsam mit UNICEF und einem breiten Bündnis an Partnern für den Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personen in Unterkünften für geflüchtete Menschen ein. Es werden sieben Multiplikatoreninnen- und Multiplikatorenstellen für Gewaltschutz gefördert, die Unterkünfte in den Ländern trägerübergreifend bei Fragen rund um das Thema Gewaltschutz sowie bei der konkreten Implementierung von Gewaltschutzkonzepten vor Ort unterstützen. Der Fokus der Bundesinitiative richtet sich auf den Gewaltschutz und die Umsetzung von Mindeststandards bei der Unterbringung. Konkrete Unterstützungsstrukturen in Unterkünften selbst werden nicht gefördert.

Integrationskurse mit Kind ermöglichen

Die Teilnahme an einem Integrationskurs soll allen geflüchteten Menschen aus der Ukraine zügig ermöglicht werden. Viele Mütter können diese Angebote nur annehmen, wenn sie eine Kinderbetreuung haben. Mit dem Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind - Bausteine für die Zukunft" ermöglicht das Bundesfamilienministerium eine Kinderbetreuung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Integrationskursen und zugleich einen niedrigschwelligen Einstieg in die Qualifizierung zu Betreuungspersonen für Absolventinnen und Absolventen der Integrationskurse. Hierüber können ukrainischen Erzieherinnen und Erziehern Perspektiven eröffnet und der Zugang ins Kitasystem ermöglicht werden.

Geflüchtete Mütter beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit unterstützen

Durch das Bundesprogramm "Stark im Beruf" unterstützt das Bundesfamilienministerium zugewanderte und geflüchtete Mütter bei der Orientierung in Deutschland und beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Die 85 Träger sind Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Mehrgenerationenhäuser und Bildungsträger, die über Wissen und Erfahrung in der Frauen-, Flüchtlings- und Integrationsarbeit verfügen. Neben allgemeiner Beratung stehen die Erstorientierung in Deutschland, Hilfe bei der Lebensorganisation, Vermittlung bei Behörden sowie von Sprachkursen im Vordergrund.

Ukrainische Erzieherinnen und Erzieher qualifizieren und in Kitas holen

Über die Bundesprogramme "Integrationskurs mit Kind - Bausteine für die Zukunft" und "Sprach-Kitas: weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" möchte das Bundesfamilienministerium neben der Förderung von Betreuung und Sprachbildung auch ukrainische Erzieherinnen und Erzieher weiter qualifizieren und niedrigschwellig in Kitas in Deutschland holen.

Patenschaften für ukrainische Geflüchtete vermitteln

Über das Programm "Menschen stärken Menschen" vermittelt das Bundesfamilienministerium Patenschaften für ukrainische Geflüchtete. Die ehrenamtlichen Pateninnen und Patinnen, organisiert über 24 zumeist bundesweite Träger in über 700 lokalen Netzwerken, bieten den Schutzsuchenden aus der Ukraine konkrete Hilfe im Alltag. Sie machen die Geflüchteten mit der neuen Umgebung vertraut, stehen bei Fragen oder Problemen im täglichen Leben bereit, begleiten bei Behördengängen oder Arztbesuchen, helfen beim Übersetzen und beim Ausfüllen von Dokumenten oder bieten Hausaufgabenbetreuung an.

In den Mehrgenerationenhäusern bei der Integration helfen

Mehr als drei Viertel der vom Bundesfamilienministerium geförderten bundesweit 530 Mehrgenerationenhäuser unterstützen seit Jahren Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte bei der Integration. Auch den geflüchteten Menschen aus der Ukraine helfen die Mehrgenerationenhäuser einfallsreich und konkret. Die Unterstützung reicht von der Hilfsgüter-Datenbank für Geflüchtete über Solidaritäts-, Benefiz- und Informationsveranstaltungen bis hin zur Bereitstellung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, der Einrichtung von Kleiderkammern, Vermittlung von Wohnungen und dem Sammeln von Spenden und Hilfsgütern.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt vernetzt sich im Bündnis "Alliance4Ukraine"

Seit dem 25. Februar 2022 engagiert und vernetzt sich die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zugunsten von Hilfemaßnahmen für Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine. Sie ist Mitgründerin des koordinierenden zivilgesellschaftlichen Bündnisses "Alliance4Ukraine" und stellt auf ihrer Website Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung, die wiederum mit den maßgeblichen Informationen der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft vernetzt sind. Zudem bietet die DSEE vielfältige und kostenfreie Schulungsangebote für Freiwillige und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an.