Medienaufsicht

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des JMStV ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die als Organ der Landesmedienanstalten die zentrale Aufsicht über das Internet führt und als solche auch über Maßnahmen (zum Beispiel Beanstandung, Untersagung, Sperrung gegen Provider, Bußgeld bis zu 500.000 EUR) entscheidet, die im Falle eines Verstoßes getroffen werden. Vollzogen werden diese Maßnahmen von den Landesmedienanstalten.

Die KJM ist auch berechtigt, einen Indizierungsantrag bei der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zu stellen.

Die KJM arbeitet eng mit jugendschutz.net zusammen.