Film- und Spielplattformen sind nach § 14a Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet, ihre Angebote mit deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen zu versehen, um Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz vor potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu gewährleisten. Die Kennzeichnungspflicht dient der Schaffung von Transparenz und Orientierung über die für Kinder und Jugendliche potenziell entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung der Online-Inhalte.
Die Verpflichtung betrifft grundsätzlich auch Anbieter im Ausland und gilt nur für solche Film- und Spielplattformen, bei denen die Verantwortung für den Inhalt dem Anbieter zugerechnet werden kann.
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Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten
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