Herzlich willkommen auf der Internetseite von
der Bundes-Prüfstelle für jugend-gefährdende Medien
Die Abkürzung dafür ist BPjM.
Die Bundes-Prüfstelle gehört
zum Bundes-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hier erklären wir Ihnen
die Aufgaben der Bundes-Prüfstelle.
Die Aufgaben der Bundes-Prüfstelle
Wir prüfen verschiedene Medien,
ob sie jugend-gefährdend sind.
Wenn sie jugend-gefährdend sind,
werden sie indiziert.
Das ist ein Fach-Ausdruck und bedeutet,
dass diese Medien in eine Liste eingetragen werden.
Die Liste heißt auch: Index.
Es gibt strenge Regeln für alle Medien,
die auf diesem Index stehen.
Sie dürfen für Kinder und Jugendliche nicht einfach zugänglich sein.
Bei unserer Arbeit richten wir uns nach dem Jugendschutz-Gesetz.
Was sind jugend-gefährdende Medien?
Medien sind zum Beispiel DVDs,
Bücher, Fernsehen oder Internet.
Über Medien werden Informationen, Unterhaltung oder Wissen
an Menschen weitergegeben.
Jugend-gefährdend bedeutet:
Kinder und Jugendliche sollen zu Erwachsenen werden,
die gut in der Gemeinschaft leben können.
Sie sollen lernen, dass sie für sich selbst
und für Andere sorgen können.
Wenn etwas gefährlich oder schädlich für diese Entwicklung ist,
dann sagt man: es ist jugend-gefährdend.
Jugend-gefährdende Medien sind alle Medien,
die einen schlechten Einfluss auf
die Entwicklung oder die Erziehung
von Kindern und Jugendlichen haben.
Welche Medien prüft die BPjM?
Die BPjM prüft
- Träger-Medien.
Das sind zum Beispiel: Bücher, Computer-Spiele,Videos, CDs. - Und Tele-Medien.
Das sind Angebote,
die man über den Computeroder das Handy nutzen kann.
Zum Beispiel: Internetseiten, Spiele zum Herunterladen.
Welche Regeln gelten für indizierte Medien?
Wenn ein Medium auf dem Index steht
dürfen es nur noch Erwachsene bekommen.
Es soll damit verhindert werden,
dass Kinder und Jugendliche
mit jugend-gefährdenden Medien in Verbindung kommen.
Der Index ist auch eine wichtige Richtschnur für Eltern.
Sie können erkennen,
welche Medien einen guten oder schlechten Einfluss
auf die Entwicklung ihrer Kinder haben.
Fachbereich „Weiter-Entwicklung von dem Kinder- und Jugend-Medien-Schutz, Prävention, Öffentlichkeit“
Prävention bedeutet Vorbeugung.
Die meisten Menschen schauen oft im Internet Sachen an.
Das machen auch Kinder und Jugendliche.
Im Internet gibt es für Kinder und Jugendliche viele Gefahren.
Auch hier soll der Jugend-Medien-Schutz wirksam sein.
Das ist manchmal schwierig.
Jugendliche sollen Erfahrungen mit dem Internet machen und frei sein.
Aber Jugendliche müssen auch vor Gefahren beschützt werden.
Sie dürfen keinen Schaden nehmen und sollen überall sicher sein.
Diese Sicherheit ist im Internet besonders schwierig.
Jugend-Medien-Schutz gibt es deshalb auch hier.
Dazu braucht man einen guten Plan.
Wie kann man den Jugend-Schutz im Internet organisieren?
Es müssen zum Beispiel neue Regeln und Techniken gefunden werden.
Dazu gehören aber auch pädagogische Pläne.
Alle Menschen die für den Jungend-Schutz arbeiten müssen das gemeinsam tun.
Die Bundes-Prüf-Stelle möchte das organisieren.
Das Projekt dazu heißt:
„Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus denken. Zukunftssicher handeln.“
In diesem Projekt soll ein kluger Plan entwickelt werden.
Dieser Plan muss:
• Die Rechte von den Kindern schützen.
• Die Kinder und Jugendlichen am Internet teil haben lassen.
• Kinder beim Aufwachsen mit dem Internet fördern.
Außerdem werden Informationen zu den Gefahren für Jugendliche im Internet angeboten.
Menschen können sich hier Rat holen.