Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen:
Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK)
Torstraße 6, 10119 Berlin
E-Mail: kontakt@usk.de
Internet: www.usk.de
Hier steht auch eine Datenbank zur Verfügung, mit deren Hilfe ermittelt werden kann, für welches Alter ein bestimmtes Computerspiel freigegeben ist.
Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB)
E-Mail: staendige.vertreter@usk.de
Alterseinstufung von Spielen, die in stationär aufgestellten Bildschirmspielgeräten angeboten werden:
Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK)
Dircksenstraße 49, 10178 Berlin
E-Mail: ask@vdai.de
Internet: www.automaten-selbstkontrolle.de
Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB)
E-Mail: staendige.vertreter@usk.de
(Fehl-)Verhalten von Gewerbetreibenden:
Örtliches Jugend-/Ordnungsamt
Indizierungsvorschläge:
Behörden (zum Beispiel örtliches Jugendamt)
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Nachfrage, ob ein Computerspiel indiziert ist:
Online-Abfrage bei der BzKJ: info@bzkj.bund.de
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Postfach 140165, 53056 Bonn