Filme

Filme dürfen nur dann Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende Altersstufe eine Freigabe erhalten haben. Ausgenommen hiervon sind nur Informations-, Instruktions- und Lehrfilme, die offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Solche Filme können Anbieter selbst mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" kennzeichnen.

Folgende Altersfreigaben können vergeben werden:

Auflistung der fünf Altersfreigabe-Stufen

Die Prüfung, für welche Altersstufe ein Film freigegeben wird, führt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) benennen einen Ständigen Vertreter, der im Begutachtungsverfahren den Vorsitz führt und schließlich auf Grundlage der Empfehlungen des Prüfgremiums die Altersfreigabe erteilt.

Das Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe" (FSK ab 18) wird nur dann vergeben, wenn im Kennzeichnungsverfahren durch die Obersten Landesjugendbehörden eine mögliche Jugendgefährdung verneint wurde. Im Rahmen der Freigabe von Kinofilmen wird dieses Kennzeichen vergeben, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist.

Nicht gekennzeichnete Filme dürfen, ebenso wie mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnete Filme, ausschließlich Erwachsenen zugänglich gemacht bzw. ihnen vorgeführt werden. Der Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Filme ohne Alterskennzeichen können zudem auf Antrag oder Anregung indiziert werden. Ist ein Film indiziert, treten weitergehende Werbe- und Vertriebsbeschränkungen in Kraft. Diese Werbe- und Vertriebsbeschränkungen gelten für schwer jugendgefährdende Filme auch dann, wenn diese nicht indiziert sind.

Mit Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes zum Jugendschutzgesetz am 1. Mai 2021 sollen die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Kennzeichnungsverfahrens über die Altersstufen hinaus Filme und Spielprogramme mit Symbolen und weiteren Mitteln kennzeichnen, mit denen die wesentlichen Gründe für die Altersfreigabe des Mediums und dessen potenzielle Beeinträchtigung der persönlichen Integrität angegeben werden. Die oberste Landesbehörde kann Näheres über die Ausgestaltung und Anbringung der Symbole und weiteren Mittel anordnen.

Mit der kostenlosen FSK App wird seit Juli 2014 der einfache und mobile Zugang zu den Freigaben und Begründungen der Kino- sowie DVD/Blu-Ray-Filme ermöglicht. Außerdem werden über die FSK App Filmtrailer, Plakate, Infotexte und Spieleinhalte speziell für Smartphones mit iOS- und Android-Betriebssystemen angeboten.