Personen mit Sprechblasenzetteln in den Händen

Beirat

Der Beirat berät die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Dem Beirat gehören zwölf Personen (mit jeweils einer Stellvertretung) aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt.

Die BzKJ ist die erste Bundesoberbehörde, die gesetzlich verankert eine Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrem Beirat umsetzt. Sie trägt so dem Kinderrecht auf Teilhabe Rechnung und integriert die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in ihre fachliche Arbeit.