Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bzkj.de veröffentlichte Website der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Die BzKJ ist bemüht, das Online-Angebot www.bzkj.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen der BITV teilweise und somit noch nicht an allen Stellen vereinbar. Wir arbeiten stetig an einer Verbesserung der Zugänglichkeit und daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
- Dokumente: Wir bemühen uns, Ihnen unsere Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Teilweise bieten wir Dokumente (zum Beispiel PDF) an, die uns von den Erstellenden nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Diese Dokumente können wir aufgrund des Urheberrechts leider nicht immer eigenständig bearbeiten und barrierefrei stellen. Sollten Sie auf ein sich auf unserer Website angebotenes Dokument keinen Zugriff auf den Inhalt haben und diesen aber benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@bzkj.bund.de oder über eine andere der unten stehenden Kontaktmöglichkeiten. Gerne versuchen wir dann, Ihnen die Inhalte anders aufbereitet zur Verfügung zu stellen.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt und zuletzt am 23. März 2023 aktualisiert (Anpassung unter Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV).
Barriere melden: Kontakt und Feedbackmöglichkeit
Sollten Sie uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen wollen, können Sie sich per E-Mail an info@bzkj.bund.de wenden.
Sie können uns ebenso auf dem Postweg oder telefonisch kontaktieren:
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 99 962103-10
Fax: +49 (0)228 379014
E-Mail: info@bzkj.bund.de
Alle Informationen zu den für eine Mitteilung über noch bestehende Barrieren erforderlichen Angaben sowie zum Vorgehen finden Sie unter: Barriere melden
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail an info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de