Anbieterpflichten

Mädchen zeigt mit dem Finger auf ein glückliches Emoji, daneben befinden sich je ein trauriges und ein nicht glückliches Emoji

Anbieterpflichten

Der europäische Digital Services Act (DSA), das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verpflichten Anbieter von Online-Plattformen dazu, ein hohes Maß an Privatsphäre, Schutz und Sicherheit für Kinder und Jugendliche auf ihren Plattformen zu gewährleisten. Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ist beauftragt, die Kinderrechte in digitalen Diensten mit Sitz primär in Deutschland durchzusetzen.

Anbieter von Online-Plattformen wie Social-Media-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen durch Einrichtung struktureller Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Dienste zu treffen.

Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) stellt als Aufsichtsakteurin sicher, dass große Film- und Spielplattformen Alterskennzeichen vorhalten und so eine Orientierung für Kinder, Jugendliche, Erziehende und pädagogische Fachkräfte bieten.