Dem Beirat gehören zwölf Personen (mit jeweils einer Stellvertretung) aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an, die sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen: Vertretungen von Kinderrechtsorganisationen, des Kinder- und Jugendschutzes, der freien Wohlfahrtspflege, von Elternvertretungen, von Familienverbänden, von Behindertenverbänden, der Ärzteschaft, der (Medien-)Pädagogik und von besonders von den Risiken digitaler Mediennutzung Betroffenen. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt.
Die ordentlichen und stellvertretenden Beiratsmitglieder werden von der Bundeszentrale im Regelfall zu Beginn der Amtsperiode und für die Dauer einer Amtsperiode des Beirats von jeweils drei Jahren berufen.
Der Beirat hat sich am 24. März 2022 konstituiert und kommt mindestens zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammen.
Die Zusammenarbeit des Beirats ist in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt.