Sonstige Verfahren

Neben einer Verfahrensaufnahme durch Antrag oder Anregung gibt es Verfahren, die von Amts wegen durchzuführen sind oder die dem Urheber/ der Urheberin bzw. dem Rechteinhaber/ der Rechteinhaberin die Möglichkeit geben, die Prüfung einer Listenstreichung zu veranlassen.