Praktika
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz bietet Studierenden ausgewählter Fachdisziplinen Praktikumsmöglichkeiten (Pflichtpraktika) ab dem 4. Fachsemester in begrenztem Umfang an, bei denen erste Erfahrungen im Arbeitsbereich einer Bundesoberbehörde gesammelt werden können.
Allgemeine Hinweise
Praktikumsplätze für Bewerberinnen und Bewerber mit bereits abgeschlossenem Hochschul-/ Fachhochschulabschluss sowie Schülerinnen- und Schülerpraktika können leider nicht angeboten werden. Die Praktika müssen als praktischer Bestandteil einer Hochschul-/ Fachhochschulausbildung oder in einer Prüfungs-/ Studienordnung vorgeschrieben sein (Pflichtpraktikum). Thematische Wünsche (Fachrichtungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Pflichtpraktika im Rahmen eines Jura- und Psychologiestudiums sowie innerhalb von Fachdisziplinen mit Medien- und/oder IT-Bezug sind grundsätzlich möglich. Freiwillige Praktika werden nicht angeboten.
Mit den Praktikantinnen und Praktikanten wird vor Beginn des Praktikums ein Praktikumsvertrag abgeschlossen. Aus der Ableistung eines Praktikums lässt sich kein Anspruch auf eine eventuelle Weiterbeschäftigung ableiten.
Wie bewerbe ich mich für ein Praktikum?
Studierende sollten mit Beginn des Praktikums mindestens das 4. Semester beendet haben. Praktikumswünsche unter sechs Wochen und über sechs Monate hinaus können im Regelfall nicht angeboten werden.
In der schriftlichen Bewerbung sind anzugeben:
- Bevorzugter thematischer Schwerpunkt beziehungsweise die bevorzugte Organisationseinheit innerhalb der BzKJ,
- Gewünschter Praktikumszeitraum,
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zwingend beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Kopie des Abiturzeugnisses,
- Aktuelle Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung),
- Nachweis der Universität/Hochschule über ein bestehendes Erfordernis zur Absolvierung eines Pflichtpraktikums.
Bewerbungsstichtage gibt es nicht. Die Praktikanachfrage in der BzKJ ist allerdings sehr hoch. Deswegen sollten Bewerbungen – auch im Hinblick auf die organisatorische Abwicklung und aufgrund der begrenzten Anzahl an verfügbaren Praktikumsplätzen – mit einem Vorlauf von idealerweise zwölf Monaten vor dem geplanten Praktikumsbeginn eingereicht werden.
Willkommen sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion oder sexuellen Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX) bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an bewerbung@bzkj.bund.de.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Juristische Referendariate
Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare besteht die Möglichkeit, in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz einen Teil ihres juristischen Vorbereitungsdienstes (Ausbildungsstation) zu absolvieren.
Allgemeine Hinweise
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Juristinnen und Juristen der einzelnen Bundesländer legen fest, ob Wahl-, Wahlpflicht- oder Verwaltungsstationen bei einer Bundesoberbehörde abgeleistet werden können. In Zweifelsfällen sollten sich Interessentinnen und Interessenten direkt an die für die Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes zuständigen Ausbildungsstellen (Oberlandesgericht oder Kammergericht in Berlin) wenden. Die Referendarinnen und Referendare sind für die Anerkennung ihrer Ausbildungsstation selbst verantwortlich.
Anforderungsprofil
Kenntnisse in den Themen- und Aufgabenfeldern der BzKJ sind nützlich für die zu übertragenden Aufgaben. Ebenso die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte präzise und verständlich in Wort und Schrift darzustellen. Darüber hinaus sind soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, sich wechselnden Anforderungen zu stellen, von Vorteil.
Aufgabenprofil
Die Referendarinnen und Referendare werden in sämtliche laufende Arbeitsabläufe des Einsatzreferates eingebunden und lernen praxisnah die Arbeitsweise einer Bundesoberbehörde kennen. Während der Ausbildung lernen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die Aufgaben und Methoden einer Juristin beziehungsweise eines Juristen im höheren Verwaltungsdienst kennen. Ziel ist eine umfangreiche eigenständige Bearbeitung übertragener Aufgaben. Die Referendarinnen und Referendare sollen lernen, selbstständig Entscheidungen sachgerecht vorzubereiten und sie mit tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen überzeugend mündlich und schriftlich darzustellen.
Wie bewerbe ich mich für ein Referendariat?
In der schriftlichen Bewerbung sind anzugeben:
- Bevorzugter rechtlicher Schwerpunkt beziehungsweise bevorzugte Organisationseinheit innerhalb der BzKJ,
- Gewünschter Zeitraum,
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zwingend beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Kopie des Zeugnisses der Ersten Juristischen Staatsprüfung,
- Kopie der Ernennungsurkunde zur Referendarin oder zum Referendar beziehungsweise einen Nachweis über die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.
Wegen der großen Nachfrage in der BzKJ sollte die Bewerbung idealerweise zwölf Monate vor Beginn des gewünschten Zeitraums erfolgen.
Willkommen sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion oder sexuellen Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX) bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an bewerbung@bzkj.bund.de.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.