Kooperation von UBSKM und BzKJ „Kinder müssen vor sexueller Gewalt im Netz geschützt werden“

Die Veranstaltung war Teil der Lectures-Reihe im Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz. Dabei tauschten sich Mitglieder des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit internationalen Fachleuten aus, um Lösungen für den Umgang mit digitaler sexueller Gewalt zu erarbeiten. Das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz verfolgt das Ziel, die bisher geleistete Arbeit im Bereich der digitalen sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Nationalen Rat weiter zu stärken. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, hob in seinem Grußwort hervor:

„Egal ob in sozialen Medien, beim Gaming oder Filme schauen – Kinder und Jugendliche müssen vor sexueller Gewalt und Belästigung geschützt werden. Entscheidend dabei ist es, aus den Erfahrungen von Betroffenen zu lernen, um bestehende Schutzmaßnahmen zu verbessern. Anbieter digitaler Dienste müssen Vorsorgemaßnahmen entwickeln, die Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt im Netz schützen und sie gleichzeitig bei einer sicheren Teilhabe im digitalen Raum unterstützen. Wichtig sind zudem niedrigschwellige Meldesysteme, die es Betroffenen ermöglichen, sexuelle Gewalt und Belästigung schnell und unkompliziert zu melden.“

Die internationalen Perspektiven spielten bei der Lectures-Veranstaltung eine entscheidende Rolle: So brachten renommierte Expertinnen und Experten wie John O’Brian von der Independent Inquiry into Child Sexual Abuse (IICSA) aus Großbritannien sowie Jacques Marcoux vom Canadian Centre for Child Protection (C3P) aus Kanada ihre Expertise mit ein. Sie schilderten die Erfahrungen von Betroffenen und gaben wertvolle Einblicke, wie Prävention und Umgang mit digitaler sexueller Gewalt weiter verbessert werden können.

Das Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz wurde im Juli 2023 initiiert und wird gemeinsam von UBSKM und BzKJ unter dem Dach des Nationalen Rates koordiniert. Es unterstützt seitdem den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen dabei, die Anliegen des Kinderschutzes im digitalen Umfeld zu identifizieren, zu vertreten und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Lectures-Reihe ist ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit und bietet eine Plattform für den Austausch von Wissen und Best Practices im Bereich der Prävention von digitaler sexueller Gewalt und Aufarbeitung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).