Der inhaltliche Austausch im Rahmen der nun erstmals in Präsenz durchgeführten Sitzung begann nach der Begrüßung durch den Direktor der BzKJ, Sebastian Gutknecht, mit dem Bericht der BzKJ über ihre Tätigkeiten seit der ersten Beiratssitzung im März 2022. Unter anderem stellte Thomas Salzmann, stellvertretender Direktor der BzKJ, die zukünftigen drei Themenschwerpunkte der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ vor: „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“, „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ sowie „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“. Daran anschließend folgten die Diskussion und der Beschluss der Geschäftsordnung des Beirats. Der erste Sitzungstag schloss mit dem Bericht der jungen Beiratsmitglieder aus ihrer Lebenswelt. Sie legten aus ihrer Erfahrung thematische Schwerpunkte auf verschiedene digitale Gewaltphänomene wie Cybergrooming und berichteten von ihren Erfahrungen mit bestehenden Vorsorgemaßnahmen von Anbietern. Diese Inhalte wurden von den jungen Beiratsmitgliedern in einem der Beiratssitzung vorausgegangenen Workshop-Tag vorbereitet, der vom Deutschen Bundesjugendring und der BzKJ begleitet wird. Am zweiten Sitzungstag vertieften die jugendlichen und erwachsenen Beiratsmitglieder diese Themenschwerpunkte in Round-Table-Gesprächen und diskutierten die Ergebnisse im Plenum in Hinblick auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Kinder- und Jugendmedienschutzes.
„Die zweite Sitzung des Beirats der BzKJ war, wie die erste Sitzung im März, geprägt durch einen konstruktiven und kollegialen fachlichen Austausch. In Präsenz in der Bundeskunsthalle zu tagen, ermöglichte uns ein direktes und persönliches Kennenlernen, was ich als sehr bereichernd empfunden habe. Ich schätze besonders die Pluralität der Perspektiven auf kinder- und jugendmedienschutzrelevante Themen, die die Beiratsmitglieder aus ihrer täglichen Arbeit einbringen. Die Beteiligung der sehr engagierten jungen Beiratsmitglieder ist darüber hinaus eine einmalige Gelegenheit für uns, die Perspektiven von Jugendlichen direkt in unsere Arbeit einzubeziehen und ihre Teilhabe im Sinne der Kinderrechte umzusetzen. Ich freue mich bereits auf die zukünftigen Sitzungen des Beirats und danke allen Beiratsmitgliedern herzlich für ihre Teilnahme und die wertvollen Impulse.“
resümierte Sebastian Gutknecht zum Abschluss der Sitzung.
Der Beirat der BzKJ berät die Bundeszentrale gemäß § 17b JuSchG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Durch einen ganzheitlichen, interdisziplinären und kinderrechtlich ausgerichteten Blick stellt der Beirat das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien in den Mittelpunkt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben gehören dem Beirat bis zu zwölf Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Institutionen an, die sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Diese sind die National Coalition Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Bundeselternrat, die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, das Bündnis für Kinder- und Jugendgesundheit, die Gesellschaft für Medienpädagogik, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren und der Deutsche Bundesjugendring. Zwei der Sitze im Beirat wurden nach der Durchführung eines bewerberoffenen Auswahlverfahrens mit Personen besetzt, die zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt sind.
Weiterführende Informationen zur Arbeit des Beirates der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz finden Sie auf der Website der BzKJ unter der Rubrik „Beirat“.