In Online-Spielen eingesetzte Kauffunktionen oder glücksspielähnliche Mechanismen, insbesondere sogenannte Lootboxen, stehen derzeit in der öffentlichen Kritik. Tatsächlich können in Online-Spielen eingesetzte Kauffunktionen oder glücksspielähnliche Mechanismen für Kinder und Jugendliche eine entwicklungsbeeinträchtigende und möglicherweise sogar jugendgefährdende Wirkung entfalten. So können sie zu einem Kontrollverlust über finanzielle Ausgaben führen und die Entwicklung eines exzessiven Spielverhaltens begünstigen. Darüber hinaus bergen gerade glücksspielähnliche Elemente die Gefahr eines Übergangs zu Online-Glücksspielen und dem damit verbundenen Risiko der Glücksspielsucht.
Dieser Herausforderung für den Kinder- und Jugendmedienschutz widmet sich diese Ausgabe der BzKJAKTUELL aus unterschiedlichen Perspektiven. Juristische und phänomenologische Grundlagenartikel bestimmen zunächst das Phänomen, beschreiben die daraus entstehenden Risiken für eine sichere Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen und erörtern den bestehenden Rechtsrahmen. In der Regulierung sind mehrere Akteurinnen und Akteure mit differenzierten Zuständigkeiten im Spiel. In dieser Ausgabe erläutert die BzKJ ihre Aufgaben und gibt der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Forum, ihre jeweilige Rolle im Themenfeld zu erörtern. Im Ergebnis ist eine Ausgabe entstanden, die ein hochaktuelles Thema des Kinder- und Jugendmedienschutzes aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und damit einen Beitrag zum Fachdiskurs leistet.
Professor Dr. Julian Krüper und Robin Anstötz von der Ruhr-Universität Bochum bieten mit ihrem juristischen Grundlagenartikel den Einstieg in das Schwerpunktthema. Der Beitrag skizziert das Phänomen „(simuliertes) Online-Glücksspiel“ mit dem Sonderfall Lootboxen und stellt die für die Regulierung aktuell relevanten rechtlichen Grundlagen dar.
Denise Michels und Lukas Neuerburg (beide BzKJ) schließen an mit einer Beschreibung der Funktionalitäten von (simuliertem) Online-Glücksspiel in Games aus Perspektive des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Dies verknüpfen sie mit einer medienpsychologischen Einordnung der Gefährdungsdimension für Kinder und Jugendliche. Diese fachliche Risikobewertung nutzt die BzKJ für ihre Aufsichtstätigkeit im Rahmen der Anbietervorsorge und Kennzeichnungspflichten sowie für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes.
Elisabeth Secker und Lorenzo von Petersdorff schauen im dritten Schwerpunktbeitrag aus Sicht der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf das Phänomen des (simulierten) Online-Glücksspiels. Sie erläutern die Praxis der USK in der Altersbewertung von Online-Games mit (simuliertem) Online-Glücksspiel.
Im vierten Schwerpunktbeitrag erläutern Dr. Marc Jan Eumann, Petra Müller und Dr. Jörg Ukrow den Umgang der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mit (simuliertem) Online-Glücksspiel und stellen weitere Aktivitäten der KJM im Themenfeld Online-Games vor.
Die Rubrik „Wissenswert“ bietet eine pädagogisch-präventive Praxisperspektive auf das Phänomen. Linda Scholz und Daniel Heinz stellen hier die medienpädagogische Informationsplattform Spieleratgeber-NRW als Angebot der Kinder- und Jugendförderung (auch) aus Nordrhein-Westfalen vor.
Die Rubrik „Spruchpraxis“ informiert wie gewohnt über ausgewählte Entscheidungen und Verfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Der Beitrag der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ stellt die Veranstaltungsreihe vor, die im Januar zum Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ gestartet ist. Außerdem wird von der Arbeit des Beirates der BzKJ berichtet. Aus dem Beirat heraus wurde eine Unterarbeitsgruppe zur Kinder- und Jugendbeteiligung ins Leben gerufen, die die BzKJ auf eigenen Wunsch in der weiteren Umsetzung von Beteiligungsformaten berät.
Zu den fachredaktionellen Online-Beiträgen der BzKJAKTUELL 1/2023.