Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Diensteanbieter, die fremde Informationen für Nutzerinnen und Nutzer speichern, zu angemessenen und wirksamen Vorsorgemaßnahmen. Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche für sie relevante Angebote wie soziale Netzwerke oder andere Online-Plattformen sicher und unbeschwert nutzen können. Zu diesen Vorsorgemaßnahmen zählen Melde- und Abhilfeverfahren oder auch sichere Voreinstellungen zum Schutz vor Beeinträchtigungen der persönlichen Integrität. Solche Beeinträchtigungen sind beispielsweise Cybermobbing oder Cybergrooming.
Interdisziplinäre Perspektive des Beirats
Die Mitglieder des Beirats diskutierten in ihrer zweitägigen Sitzung eine idealtypische Ausgestaltung dieser Vorsorgemaßnahmen. Ein besonderes Augenmerk des Beirats lag dabei auf einer verständlichen, barrierefreien und transparenten Ausgestaltung, die sich an den Bedürfnissen und dem Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientiert. Die Balance zwischen dem notwendigen Schutz auf der einen und Teilhabeaspekten auf der anderen Seite muss gewahrt sein.
„Der Beirat der BzKJ vereint die Perspektiven unter anderem von pädagogischen und medizinischen Fachkräften, von Elternvertretungen und von jugendlichen Beiratsmitgliedern. Mit dieser interdisziplinären Ausrichtung leistet er einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Das gilt auch für eine effektive Ausgestaltung von Vorsorgemaßnahmen, zu denen das Jugendschutzgesetz Anbieter digitaler Dienste verpflichtet,“
so Staatssekretärin Margit Gottstein.
Impulse für die Aufsichtstätigkeit der BzKJ
Die Anregungen des Beirats wird die BzKJ in den Dialog mit relevanten Anbietern einfließen lassen, mit denen die Behörde einen regelmäßigen Austausch zur Weiterentwicklung der Vorsorgemaßnahmen etabliert hat. Neben populären internationalen Social-Media-Plattformen sind aber auch zahlreiche digitale Dienste mit Sitz in Deutschland zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet.
„Kinder und Jugendliche nutzen nicht nur die großen internationalen Dienste. Auch digitale Marktplätze, Frage-Antwort-Plattformen oder Foren sind für junge Menschen wichtig und müssen für sie sicher ausgestaltet sein. In diesem Bereich haben Angebote aus Deutschland eine besondere Relevanz und stehen im Fokus der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Impulse des Beirats werden deshalb auch in die Aufsicht der BzKJ über diese Dienste einfließen,“
so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.
Weiterführende Informationen zum Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz finden Sie auf der Website der BzKJ in der Rubrik „Beirat“.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.