Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, betonte die Bedeutung der vielfältigen Perspektiven, die durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats zusammengeführt wurden:
„Wir danken allen Mitgliedern des Beirats der BzKJ, deren Engagement und Ideen die Arbeit unserer Behörde maßgeblich bereichert haben. Besonders wertvoll war der immer offene und produktive Austausch, der durch die unterschiedlichen Hintergründe und Fachrichtungen jedes einzelnen Mitglieds zustande gekommen ist. In Vielfalt haben wir gemeinsam wichtige Impulse gesetzt, um den Kinder- und Jugendmedienschutz weiterzuentwickeln.“
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der gesetzlich verankerten Jugendbeteiligung, welche die BzKJ als erste Bundesbehörde in Deutschland erfolgreich umgesetzt hat. Diese Form der Partizipation ermöglicht es jungen Menschen, ihre Interessen und Perspektiven im direkten Austausch zu vertreten und in die Arbeit der BzKJ einfließen zu lassen. Ab März 2025 startet die neue Amtsperiode und bis dahin werden neue jugendliche Beiratsmitglieder gesucht. Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier. Der Beirat bietet interessierten jungen Menschen die Möglichkeit, sich aktiv für den Schutz ihrer Generation im digitalen Raum einzusetzen.
7. Beiratssitzung legt Themenfokus auf Gefährdung der Demokratiefähigkeit
Der inhaltliche Schwerpunkt der Beiratssitzung lag insbesondere auf der Frage, wie digitale Plattformen die Demokratiefähigkeit junger Menschen sowohl gefährden als auch stärken können.
Am ersten Sitzungstag stellte sich das Team der bei der BzKJ angesiedelten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) vor. Die KidD prüft unter anderem, ob in digitalen Angeboten angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche vorgehalten sind.
Auf die Frage nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte der Hinweis auf die Möglichkeit für Online-Nutzende, rechtswidrige Inhalte bei Hostingdiensten über ein Beschwerdeformular bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Differenzierte Informationen auf Online-Plattformen nötig
Der zweite Sitzungstag thematisierte die politische Meinungsbildung von Jugendlichen durch die Nutzung sozialer Medien. Input lieferten das BzKJ-Referat „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation“ (WPK), Flemming Ipsen von jugendschutz.net – dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und die jugendlichen Beiratsmitglieder.
Die jugendlichen Beiratsmitglieder wiesen in der anschließenden Diskussion auf die Herausforderung hin, dass Algorithmen oft extremistische oder verzerrte Inhalte verbreiten, was die politische Diskussionskultur belaste. Sie äußerten den Wunsch nach einer besseren Differenzierung von Informationen, um extremistische Inhalte zu reduzieren.
Aktuell arbeitet die BzKJ daran, das Thema „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ im Rahmen ihres Diskursformats ZUKUNFTSWERKSTATT weiterzuführen. Das Ziel ist, gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren Lösungen zu entwickeln, die junge Menschen besser vor extremistischen Inhalten schützen und gleichzeitig ihre digitale Teilhabe stärken. Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter www.bzkj.de/bzkj/beirat.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).