75 Jahre Grundgesetz BzKJ beim Fest der Demokratie

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und wurde vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, in Bonn offiziell unterzeichnet. Das Jubiläum würdigt die Bundesstadt Bonn bei freiem Eintritt zum „Fest der Demokratie“.

Bonn ist auch der Sitz der BzKJ. Die Behörde wendet seit 70 Jahren das Grundgesetz in einem für die Demokratie besonders wichtigen Bereich an, indem sie bei der Prüfung jugendgefährdender Medien  die Verfassungsgüter Jugendschutz und insbesondere die Meinungsfreiheit abwägt und zu einem Ausgleich bringt.

Gemeinsam mit dem Bundespräsidenten, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland lädt die Bundesstadt Bonn am Samstag, 25. Mai 2024, ab 11:00 Uhr zum Feiern ein.

„Für uns ist es eine besondere Gelegenheit, den Bürgerinnen und Bürgern unseren Einsatz für den Kinder- und Jugendmedienschutz zu veranschaulichen und über Themen wie Meinungsfreiheit, Extremismus, Hass und Hetze im Netz in den Austausch zu kommen. Denn Demokratie lebt vom Miteinander und das muss auch erfahrbar sein, gerade für junge Menschen,“

freut sich Sebastian Gutknecht, der Direktor der BzKJ, auf das Fest und viele Gespräche.

Das Fest der Demokratie erstreckt sich von der Villa Hammerschmidt an der Adenauerallee bis zum Platz der Vereinten Nationen am World Conference Center Bonn. Darüber hinaus beteiligen sich zahlreiche Partnerinstitutionen und -organisationen am Fest der Demokratie sowie am Jubiläumsprogramm. Weitere Informationen zum Jubiläum „75 Jahre Grundgesetz“ präsentiert die Bundesstadt Bonn im Internet unter https://demokratie.bonn.de.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).