Beirat mit Jugendbeteiligung BzKJ-Beirat startet in zweite Amtsperiode

Gruppenbild der Mitglieder des BzKJ-Beirats der 2. Amtsperdiode
Mitglieder des BzKJ-Beirats der zweiten Amtsperiode © BzKJ/bundesfoto/Ole Heinrich

Zur ersten Beiratssitzung der zweiten Amtsperiode trafen sich die neu einberufenen Mitglieder sowie deren Stellvertretungen in Berlin. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, betonte in seiner Eröffnungsrede den besonderen Stellenwert des Beirats:

„Die gemeinsame Arbeit mit dem Beirat und den Jugendlichen ist für unseren gesetzlichen Auftrag ein echter Gewinn – das hat das Engagement in der letzten Amtsperiode eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Nur mit dem Blick über den Tellerrand und der Einbindung verschiedener Perspektiven ist es möglich, einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz zu gestalten.“

Der Beirat berät die BzKJ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Das interdisziplinär besetzte Gremium stellt durch einen ganzheitlichen und kinderrechtlich ausgerichteten Blick auf den Kinder- und Jugendmedienschutz das Wohl und die Interessen von jungen Menschen in den Mittelpunkt. Dem Beirat gehören zwölf Personen mit jeweils einer Stellvertretung aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an.

In der ersten Sitzung lernten sich die Anwesenden persönlich kennen. Sie widmeten sich den Aufgaben der BzKJ sowie der zukünftigen Zusammenarbeit. Einen Schwerpunkt stellte auch die Frage dar, wie die BzKJ durch die Perspektiven des Beirats bestmöglich Orientierung für die verschiedenen Zielgruppen bieten kann.

Erste Bundesoberbehörde mit Jugendbeteiligung

Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt. Ihren besonderen Stellenwert untermalte ein ab September 2024 durchgeführtes Auswahlverfahren. Isabell Rausch-Jarolimek, zuständige Referatsleiterin in der BzKJ, blickt zuversichtlich auf die anstehende Zusammenarbeit mit den Beiratsjugendlichen:

„Die Vielzahl an herausragenden Bewerbungen für die Jugendarbeit in unserem Beirat zeigt, dass Jugendliche sich enorm für die Themen der BzKJ und damit für relevante Themen unserer Gesellschaft interessieren. Eine Stimme zu haben und aktiv den Kinder- und Jugendmedienschutz der Zukunft mitzugestalten, zeichnet eine hohe Verantwortungsbereitschaft aus. Das ist nicht zuletzt für die Erfüllung der Aufgaben der BzKJ essenziell.“

Bereits in der vergangenen Amtsperiode haben sich die berufenen Jugendlichen über die Beiratsarbeit hinaus mit ihren Sichtweisen in Formaten wie beispielsweise der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ eingebracht. Zukünftig sind weitere Projekte mit den Jugendlichen angedacht, um ihnen Möglichkeiten zu bieten, ihre Rechte auf Beteiligung und Mitsprache zu verwirklichen.

Der Beirat der BzKJ tagt zweimal im Jahr. Die nächste Beiratssitzung findet im Herbst 2025 statt. Alle Informationen rund um die Zusammensetzung des Beirates und die gesetzlichen Grundlagen stehen auf der Internetseite der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).