Bundesjugendministerin Lisa Paus, die ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtete, unterstrich ebenfalls die Bedeutung der neuen Stelle:
„In einer zunehmend vernetzten Welt müssen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum kontinuierlich weiterentwickeln. Der Schutz vor Gewalt, Hass und Hetze ist Voraussetzung dafür, dass junge Menschen das Netz frei nutzen können. Mit der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten schaffen wir in Deutschland eine moderne Struktur, die sicherstellt, dass digitale Plattformen ihrer Verantwortung nachkommen. Dies ist ein entscheidender Baustein, um Kinder und Jugendliche auch digital besser zu schützen.“
Die KidD ist organisatorisch angesiedelt bei der BzKJ und hat die Aufgabe, Online-Plattformen mit Sitz primär in Deutschland zu überwachen, ob sie wirksame Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen oder Melde- und Abhilfesysteme implementiert haben. Hierdurch wird den Kinderrechten auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Medien zur Durchsetzung verholfen.
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:
„Die Einrichtung der KidD ist ein wichtiger Meilenstein für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland. So können wir unsere seit 2021 auf Grundlage des nationalen Jugendschutzgesetzes erworbene Expertise bei der Überwachung von Online-Plattformen in den nunmehr europäischen Rechtsrahmen überführen und gemeinsam mit den anderen zuständigen Stellen in Deutschland wie in Europa zur Wirkung bringen. Die KidD trifft unabhängige Entscheidungen, ist aber gleichzeitig eine Säule der BzKJ neben der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.“
Neben der Präsentation der KidD stand auch das 70-jährige Bestehen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Fokus. In Zeiten großer Verunsicherung darüber, wann Inhalte auf Plattformen gelöscht werden sollten und wann die Meinungsfreiheit vorgeht, kommt der seit 1954 tätigen Prüfstelle eine wichtige Orientierungsfunktion zu. Die Veranstaltung verdeutlichte, wie wichtig es ist, bewährte Instrumente wie die Prüfstelle mit neuen Maßnahmen wie der KidD zu kombinieren, um Kinder und Jugendliche in einer sich stetig wandelnden digitalen Welt zu schützen.
Micheal Terhörst, Leiter der KidD:
„Viele Anbieter haben Schritte in die richtige Richtung unternommen, doch es besteht weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf, um die Kinderrechte in der digitalen Welt umfassend zu schützen. Der Austausch auf der Fachtagung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber auch, dass die Herausforderungen komplex sind. Wir müssen den Kinder- und Jugendmedienschutz konsequent weiterdenken, um Kindern und Jugendlichen eine sichere digitale Teilhabe zu ermöglichen. Mit der KidD haben wir ein starkes Werkzeug in der Hand, um dies zu tun.“
Zu den Höhepunkten gehörte der Fachvortrag von Prof. Dr. jur. Marc Liesching, der die Herausforderungen und Chancen des Digital Services Act für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum beleuchtete.
Thomas Salzmann, Vorsitzender der Prüfstelle und stellvertretender Direktor der BzKJ stellte in seinem Vortrag zur Orientierungsfunktion der Spruchpraxis heraus, dass Jugendschutz immer auch die Verteidigung von demokratischen Grundwerten ist.
Die sich daran anschließende erste Diskussionsrunde beschäftigte sich mit den Herausforderungen der Inhalte-Regulierung, unter Beteiligung von Nilani Möhrle von der BzKJ, Dr. Niels Brüggen vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, Friedrich Enders von TikTok, Jochen Fasco von der Kommission für Jugendmedienschutz und Alexandra Koch-Skiba von der Beschwerdestelle beim Verband der Internetwirtschaft e. V. Moderation führte Teresa Sickert.
Kritischen Umgang mit Medien fördern – Maßnahmen zum Schutz konsequent umsetzen
In einer weiteren Runde diskutierten Andrea Sanders Winter von der Bundesnetzagentur, Marie von Stauffenberg von Meta, Sven Bischoff von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V., einem jugendlichen Mitglied aus dem Beirat der BzKJ und dem Leiter der KidD, Michael Terhörst.
Im Mittelpunkt stand die Forderung nach einheitlichem Schutz, vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Strategien und der Herausforderung, Risiken für Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von digitalen Diensten zu bewerten und zu vermindern.
Wichtig sei, Risikobewertungen transparent zu machen und Maßnahmen konsequent umzusetzen – im Einklang mit den Vorgaben der nationalen Behörden und der Beteiligung junger Menschen.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).