Jugendbeteiligung in der BzKJ BzKJ sucht jugendliche Mitglieder für ihren Beirat: "Sei dabei und gestalte mit"

„Hast Du Lust, Deine Stimme zu nutzen und Deine Perspektive zu vertreten?“ Die BzKJ sucht engagierte Kinder und Jugendliche, die Lust haben, Teil des Beirats der BzKJ zu werden. Der Beirat der BzKJ besteht aus 12 Mitgliedern, darunter zwei Jugendlichen mit jeweils einer Stellvertretung.

Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Institutionen aus der Welt des Kinder- und Jugendmedienschutzes und verbundenen Fachbereichen trifft sich der Beirat zweimal jährlich, um gemeinsam Ideen zu relevanten Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu entwickeln und aktuelle Medientrends zu diskutieren.

Fachliche Arbeit der BzKJ basiert auf Schutz, Befähigung und Teilhabe

Die im Jahr 1989 verabschiedete Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-KRK) sichert Kindern und Jugendlichen umfassende Rechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu. Das im Jahr 2021 geänderte Jugendschutzgesetz definiert eine kinderrechtliche Ausrichtung der fachlichen Arbeit der BzKJ.

Der Beirat berät die BzKJ bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Eine besondere Rolle kommt hierbei den jugendlichen Beiratsmitgliedern und ihren Stellvertretungen zu, die ihre Erfahrungen unmittelbar in die Arbeit des Beirates einbringen. In den Sitzungen vorgelagerten Workshops mit der BzKJ und dem Deutschen Bundesjugendring bereiten die Jugendlichen die Themen der Beiratssitzungen aus der Perspektive ihrer digitalen Lebenswelt vor.

„Sei dabei und gestalte mit!“

Unter dem Motto „Sei dabei und gestalte mit!“ lädt die BzKJ Jugendliche bis 17 Jahre ein, sich um eine Mitgliedschaft im Beirat zu bewerben. Interessierte Jugendliche können sich unter dem nachfolgenden Link unverbindlich anmelden, um zunächst weitere Informationen zu erhalten und über den Beginn der Bewerbungsphase informiert zu werden: https://gstoo.de/BzKJ_Beiratsjugendliche oder per E-Mail: beirat@bzkj.bund.de.

Fragen können ebenfalls jederzeit per E-Mail an das Beiratspostfach gesendet werden.

Infoflyer zur Jugendbeteiligung im Beirat der BzKJ.

Unverbindliche Anmeldung zur Interessensbekundung als jugendliches Mitglied im Beirat der BzKJ.

Infoflyer zur Jugendbeteiligung im Beirat der BzKJ

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).