BzKJ zu Faktenchecks bei Meta Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr

Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist es entscheidend, dass junge Menschen soziale Medien möglichst sicher nutzen können. Dazu gehört auch, dass ihre Demokratiefähigkeit gefördert und nicht durch Fake News gefährdet wird.

„In einer demokratischen Gesellschaft haben Desinformation, Hass und Hetze keinen Platz, besonders nicht auf Plattformen, die von jungen Menschen genutzt werden. Die BzKJ unterstützt die klare Haltung der Europäischen Kommission zur Verbindlichkeit des europäischen Rechtsrahmens. Die im digitalen Raum geltenden Kinderrechte, wie das Recht auf digitale Teilhabe, lassen sich nur verwirklichen, wenn die Plattformanbieter ihrer Verantwortung und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz nachkommen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Alle Anbieter von Online-Plattformen, die für Kinder und Jugendliche in Europa zugänglich sind, müssen nach dem Digital Services Act (DSA) für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihrer Dienste sorgen. Für die Regulierung der großen Plattformen ist die Europäische Kommission zuständig. Für die Durchsetzung der Kinderrechte auf Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten im digitalen Raum (KidD) zuständig.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).