Mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zum 1. Mai 2021 wurde in der Folge gemäß § 17b JuSchG ein Beirat bei der BzKJ eingerichtet, der sie bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem JuSchG berät. Der Beirat soll bei der Beratung der Behörde durch einen ganzheitlichen, interdisziplinären und kinderrechtlich ausgerichteten Blick das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien in den Mittelpunkt stellen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben gehören dem Beirat bis zu zwölf Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Institutionen an, die sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Diese sind die National Coalition Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Bundeselternrat, die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, die Gesellschaft für Medienpädagogik, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren und der Deutsche Bundesjugendring. Zwei der Sitze im Beirat wurden nach der Durchführung eines bewerberoffenen Auswahlverfahrens mit Personen besetzt, die zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt sind.
Einblick in jugendliche Lebenswelten
Der inhaltliche Austausch im Rahmen der digitalen Sitzung begann mit der Begrüßung durch den Direktor der BzKJ Sebastian Gutknecht und einer Videobotschaft der Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Margit Gottstein. Im Anschluss an ein gegenseitiges Kennenlernen der Beiratsmitglieder wurden die Aufgaben der BzKJ nach dem Jugendschutzgesetz und der Verortung der Unterstützung der BzKJ durch den Beirat bei der Erfüllung dieser Aufgaben erörtert.
Die zwei jungen Beiratsmitglieder und deren Stellvertretungen gaben in ihrem Bericht aus der jugendlichen Lebenswelt Einblicke in ihren Alltag mit digitalen Medien und zeigten aktuelle Entwicklungen, Schwerpunkte und Herausforderungen der Mediennutzung aus ihrer Sicht auf. Der Bericht wurde von den jungen Beiratsmitgliedern in einem der Beiratssitzung vorausgegangenen Workshop-Tag erarbeitet, der seitens des Deutschen Bundesjugendrings und der BzKJ begleitet wurde.
„Ich bin froh über den lebendigen und konstruktiven fachlichen Austausch, den wir bereits in der ersten Sitzung des gerade ins Leben gerufenen Gremiums miteinander geführt haben. Die Pluralität der Zusammensetzung des Beirats ermöglicht es, aktuelle kinder- und jugendmedienschutzrelevante Themen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und gemeinschaftlich Lösungsansätze für Problemlagen zu erörtern. Ich danke allen Mitgliedern herzlich für ihre Bereitschaft, den Beirat mit ihrer Expertise zu bereichern, insbesondere den Jugendlichen für ihre sehr wertvollen Impulse aus ihrem Mediennutzungsalltag“,
resümierte Sebastian Gutknecht zum Abschluss der Sitzung.