In Online-Spielen eingesetzte Kauffunktionen oder glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen können für Kinder und Jugendliche eine entwicklungsbeeinträchtigende und möglicherweise sogar jugendgefährdende Wirkung entfalten. So können sie zu einem Kontrollverlust über finanzielle Ausgaben führen und die Entwicklung eines exzessiven Spielverhaltens begünstigen. Darüber hinaus bergen gerade glücksspielähnliche Elemente die Gefahr eines Übergangs zu Online-Glücksspielen und dem damit verbunden Risiko der Glücksspielsucht. Diese sogenannten Interaktionsrisiken sind vergleichsweise neue Gefährdungsphänomene, die Kinder und Jugendliche wie auch ihre Eltern oft nicht oder nicht ausreichend kennen.
Die BzKJ initiiert nun das Gespräch mit relevanten Anbietern, um Kenntnis über deren konkrete Ausgestaltung notwendiger Schutzoptionen für Kinder und Jugendliche zu erlangen. Grundlage dafür ist das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:
„Das neue Jugendschutzgesetz stellt uns ein breites Instrumentarium für den Umgang mit Interaktionsrisiken wie exzessiver Nutzung oder Kostenfallen zur Verfügung. Es umfasst zum Beispiel die Begleitung der Umsetzung von Anbieterpflichten und auch Orientierungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern. Klar ist: Die Verantwortung für ein sicheres digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche liegt nicht nur bei Eltern, Staat und Zivilgesellschaft. Auch die Anbieter müssen sie mittragen.“
So enthält das novellierte Jugendschutzgesetz systemische Vorsorgepflichten für bestimmte Anbieter (z. B. sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesysteme), deren Umsetzung die BzKJ überprüft. Eine mögliche Vorsorgemaßnahme, die von vielen Spieleplattformen bereits angeboten wird, ist beispielsweise die Option für Eltern, finanzielle Ausgaben technisch einzuschränken. Eine solche Maßnahme kann bei guter Ausgestaltung in Games zumindest enthaltenen Kostenfallen bzw. einem Verlust der Kontrolle über Ausgaben entgegenwirken.
Eine Orientierungshilfe bieten beispielsweise die durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes eingeführten Zusatzhinweise bei Alterskennzeichen. Die ausgewiesene Altersstufe für einen Film oder ein Spiel soll künftig durch Informationen ergänzt werden, die Eltern auf einen Blick über darin enthaltene Risiken informieren. Bei Games kann dies beispielsweise ein Hinweis auf Nutzungsfunktionalitäten wie Lootboxen oder Kauffunktionen sein.
Weiterführende Informationen
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) befasst sich mit Risikodimensionen wie In-Game-Käufen, Lootboxen und anderen Monetarisierungsstrategien unter anderem im Rahmen des Dialog- und Diskursformates ZUKUNFTSWERKSTATT. Ein Ergebnis der ZUKUNFTSWERKSTATT ist die Fachpublikation „Gefährdungsatlas. Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus denken. Zukunftssicher handeln.“ Sie bietet einen aktuellen, wissenschaftlich fundierten Überblick über mögliche Gefährdungen, aber auch mögliche Chancen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Medien.
Der Gefährdungsatlas steht unter www.bzkj.de in der Rubrik „Service“ und dort unter „Publikationen“ zum kostenlosen Download zur Verfügung.