Videos von Gewalttaten oder Aufrufe zu gefährlichen Mutproben verbreiten sich in sozialen Netzwerken mit hoher Geschwindigkeit und sind für Kinder und Jugendliche eine ernstzunehmende Gefahr. Auch Cybermobbing oder sexuelle Übergriffe gehören zu den Risiken der Social-Media-Nutzung, denen junge Menschen ausgesetzt sind. Meldesysteme für Nutzerinnen und Nutzer können helfen, illegale Inhalte schnell zu identifizieren, zu entfernen und die verantwortlichen Accounts zu sanktionieren. Deshalb sind sie ein zentraler Bestandteil der Vorsorgemaßnahmen, die Anbieter großer sozialer Netzwerke zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einrichten müssen.
Melde- und Abhilfeverfahren müssen angemessen schützen
Die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist zuständig für die Überprüfung dieser Vorsorgemaßnahmen. Die für Kinder und Jugendliche relevantesten Dienste stehen dabei in besonderem Fokus. Bei den Prüfungen achtet die BzKJ unter anderem darauf, ob die Meldemöglichkeiten leicht erkennbar und erreichbar sind, ob die Anonymität der Meldenden gewahrt wird oder auch, ob die Benutzerführung kindgerecht ist. Denn nicht nur Erwachsene, sondern vor allem auch Kinder und Jugendliche sollen Meldemöglichkeiten als ein Instrument verstehen, mit dem sie sich gegen Grenzüberschreitungen wehren können. Besonders wichtig ist für ein funktionierendes System außerdem, dass die Anbieter Meldungen schnell bearbeiten und zügig Abhilfe leisten.
Stellt die BzKJ Mängel an den geprüften Melde- und Abhilfeverfahren fest, berät sie die betroffenen Anbieter zu den erforderlichen Nachbesserungen. Führen diese Beratungen nicht zum Erfolg, kann die BzKJ diese Maßnahmen formal anordnen und bei weiterer Nichtbefolgung in letzter Konsequenz je nach Schwere des Verstoßes hohe Bußgelder verhängen.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.