Bewerbungsschluss ist der 16.05.2025.
Die BzKJ ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Sitz in Bonn. Sie setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt die BzKJ im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien prüft Medien, wie etwa digitale Spiele, dahingehend, ob von diesen eine jugendgefährdende Wirkung ausgeht.
Aufgabe der Spielesichtenden ist es, die Prüfstelle bei der Vorbereitung der Prüfung von digitalen Spielen und der Durchführung der entsprechenden gesetzlichen Indizierungsverfahren im Sinne des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu unterstützen.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).