Workshop der BzKJ Indizierung jugendgefährdender Medien – Einblicke in das Verfahren

Welche Inhalte gelten als jugendgefährdend? Wie läuft das Indizierungsverfahren ab? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Alterskennzeichnung „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Online-Workshops am 18. März 2025.

BzKJ-Expertinnen und -Experten erläutern die gesetzlichen Grundlagen der Indizierung, zeigen praxisnahe Beispiele und diskutieren die Auswirkungen für Anbieter, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte. Dabei geht es um Medieninhalte, die etwa wegen Gewaltverherrlichung, extremistischer Inhalte oder sexueller Darstellungen als jugendgefährdend eingestuft werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Kinder- und Jugendmedienschutz interessieren – sei es beruflich, ehrenamtlich oder privat. Neben einem Überblick über das Indizierungsverfahren bietet der Workshop Gelegenheit für Fragen und Austausch mit den Fachleuten.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltungen:

In diesem Jahr sind drei weitere Online-Workshops der BzKJ zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.
 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).