Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Kinder- und Jugendschutz in Games durch Alterskennzeichen und Vorsorgemaßnahmen

Für einen effizienten Schutz junger Gamerinnen und Gamer sind aussagekräftige Alterskennzeichen und gute Vorsorgemaßnahmen der Anbieter besonders wichtig. Kinder und Jugendliche wie auch ihre Eltern müssen auf den ersten Blick erkennen können, welche Risiken ein Spiel birgt. Die durch das Jugendschutzgesetz neu eingeführte Ergänzung der bekannten Alterskennzeichen um die Gründe für die Alterseinstufung ist dafür hilfreich. Diese Hinweise beziehen sich zum einen auf inhaltliche Risiken, wie beispielsweise „Schreckmomente“ oder „Gewalt“. Zum anderen können durch die Änderung des Jugendschutzgesetzes nun auch Interaktionsrisiken wie „In-Game-Käufe“ oder „Chats“ bei der Alterseinstufung berücksichtigt werden. Dies setzt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) seit Anfang des Jahres um und benennt bei ihren Alterskennzeichen auch die im Spiel enthaltenen Interaktionsrisiken. Die BzKJ überprüft auf Basis des Jugendschutzgesetzes die deutliche Wahrnehmbarkeit dieser Alterskennzeichen auf Spielplattformen.

Sebastian Gutknecht betont im Rahmen seines Gamescom-Besuchs:

„Dass Interaktionsrisiken nun in die Alterseinstufungen einbezogen werden und die Kennzeichen noch aussagekräftiger gestaltet sind, begrüße ich sehr. Das beste Alterskennzeichen ist aber wirkungslos, wenn es auf Spielplattformen nicht sichtbar ist. Deshalb beaufsichtigt die BzKJ die relevanten Plattformen und sorgt dafür, dass die Alterskennzeichen dort für die Nutzerinnen und Nutzer auf den ersten Blick zu erkennen sind. In Ergänzung mit guten Vorsorgemaßnahmen entfaltet sich ein guter Schutz für Kinder und Jugendliche.“

Vorsorgemaßnahmen in Games sind beispielsweise die Möglichkeit, unerwünschte Kontaktanbahnungen zu verhindern, andere Spielerinnen und Spieler zu blockieren oder übergriffige Chats zu melden. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bezieht solche Vorsorgemaßnahmen in ihre Alterseinstufung von Games mit ein.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.