Kinderrechte in digtalen Diensten Michael Terhörst zu Gast im "ZEVEDI-Digitalgespräch"

Cover des ZEVEDI-Digitalgesprächs Folge 62
© Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung

Was ist der Digital Services Act (DSA)? Warum haben Kinder ein Recht auf einen sicheren und altersgerechten Zugang zu digitalen Diensten? Und welche Rolle spielen dabei die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sowie die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)?

In der am 11. März 2025 veröffentlichten Podcast-Folge „Schutz mittels Digital Services Act: Die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ gibt Michael Terhörst Einblicke in die nationale und europaweite Medienregulierung.

Terhörst erklärt, wie Kinder- und Jugendmedienschutzthemen auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert werden und wie die KidD an der Erarbeitung verbindlicher Standards sowie integrierter Schutzmechanismen beteiligt ist, um jungen Menschen ein sicheres Aufwachsen mit digitalen Diensten zu ermöglichen.

Die Folge thematisiert außerdem, wie Social-Media-Angebote altersgerechter gestaltet werden können und welche Vorsorgemaßnahmen es braucht, um Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern auch ihre Rechte auf Befähigung und digitale Teilhabe zu verwirklichen.

Hier geht es zum Podcast: https://zevedi.de/digitalgespraech-062-michael-terhoerst/.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).