Die Mitglieder des Beirats diskutierten insbesondere Möglichkeiten, die von der BzKJ bereits etablierten Maßnahmen wie die Publikation „Gefährdungsatlas“ oder die Vergabe von Fördermitteln um weitere Orientierungshilfen zu ergänzen. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Schaffung von Synergien mit bereits bestehenden Projekten und Maßnahmen der Medienbildung. Das sind die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, der medienpädagogische Bildungsauftrag der Schulen und die Förderung der Medienkompetenz durch die Landesmedienanstalten.
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:
„Wir wollen die breite Landschaft qualitativ hochwertiger medienpädagogischer Angebote und die gesetzlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen nicht überlagern. Unsere Aufgabe als Bundesbehörde ist es, diese Strukturen zu unterstützen, zu vernetzen und sinnvoll zu ergänzen. Die Diskussionen mit dem Beirat haben uns dafür wichtige Impulse gegeben.“
Impulse für Orientierungshilfen der BzKJ
Die Anregungen des Beirats wird die BzKJ in die Weiterentwicklung ihrer orientierungsgebenden Maßnahmen und Formate einfließen lassen. Ziel ist dabei, Kinder und Jugendliche zum selbstbestimmten und altersgemäß risikobewussten Handeln bei der Mediennutzung zu befähigen.
„Die BzKJ, früher als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ist schon seit fast 70 Jahren im Jugendmedienschutz aktiv. Wir greifen also auf einen breiten Wissens- und Erfahrungsschatz zurück. Das wollen wir für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Zukunft noch besser nutzbar machen. Denn nur wer mögliche Risiken kennt und weiß, wie man ihnen begegnet, kann sich sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum bewegen“,
so Thomas Salzmann, stellvertretender Direktor und Vorsitzender der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in der BzKJ.
Orientierungshilfe ist gesetzlicher Auftrag der BzKJ
Mit Blick auf sich immer schneller wandelnde Angebote, Funktionen und Gefährdungen im digitalen Raum benötigen Eltern und pädagogische Fachkräfte gezielte Unterstützung, um Kinder und Jugendliche im Medienalltag gut zu begleiten. Auch Kinder und Jugendliche selbst benötigen Hilfestellungen, um sich im digitalen Raum selbstbestimmt und risikobewusst zu bewegen. Die BzKJ hat deshalb gemäß Jugendschutzgesetz den Auftrag, die Orientierung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften bei der Mediennutzung und Medienerziehung zu fördern.
Grundlegendes Instrument der BzKJ ist der 2022 in zweiter Auflage erschienene Gefährdungsatlas. Er stellt 43 Medienphänomene und damit verbundene Risiken dar und bietet Eltern und Fachkräften ein umfassendes fachliches Nachschlagewerk. Darüber hinaus hat die BzKJ 2021 eine Förderkompetenz erhalten und die notwendigen Strukturen aufgebaut. Gefördert werden können 2023 erstmals Projekte und Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, die zur Weiterentwicklung des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes beitragen.
Weiterführende Informationen zum Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz finden Sie auf der Website der BzKJ in der Rubrik „Beirat“.
Die Publikation „Gefährdungsatlas“ finden Sie auf der Website der BzKJ in der Rubrik „Service“.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.