Demokratiefeindliche Medieninhalte sind nicht immer an einschlägiger Symbolik oder eindeutigen Aussagen zu erkennen. Auch Narrative, die beispielsweise ein diskriminierendes Volksverständnis propagieren, können dazu beitragen die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien beziehen auch diese subtileren Formen der Demokratiefeindlichkeit in ihre Indizierungsverfahren ein.
Spruchpraxis der Prüfstelle gibt Orientierung
Thomas Salzmann, Vorsitzender der Prüfstelle und stellvertretender Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz:
„Ich danke den Besitzerinnen und Beisitzern der Prüfstelle dafür, dass es in den Gremien immer wieder gelingt, mit Besonnenheit die Belange des Jugendschutzes mit weiteren Grundrechten wie der Meinungsfreiheit abzuwägen. Mit jeder Indizierungsentscheidung entwickelt sich die Spruchpraxis der Prüfstelle weiter. Diese Spruchpraxis bietet Erziehenden und pädagogischen Fachkräften Orientierung und leistet einen ausgewogenen Beitrag zu öffentlichen Diskursen. Das ist besonders wichtig in Zeiten wie diesen, in denen die gesellschaftlichen Diskurse zunehmend dualistisch, aufgeregt und feindselig werden.“
Demokratiefeindliche Inhalte, Hass und Gewalt können in allen Mediengattungen verbreitet werden – auch in Spielen. Vor diesem Hintergrund lag ein zweiter thematischer Schwerpunkt der Tagung auf der Spruchpraxis zu Games. Spiele sind für Kinder und Jugendliche eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten mit Medienbezug. Ihr Recht auf Teilhabe an für sie relevanten Games müssen die Beisitzenden in den Verfahren deshalb ebenso berücksichtigen wie den Schutzbedarf. Deshalb ermöglichte die Tagung eine Auseinandersetzung mit aktuellen Trends der Branche und mit richtungsweisenden Indizierungsentscheidungen.
Beisitzendentagungen fördern pluralistische Expertise
Die Beisitzerinnen und Beisitzer der bei der BzKJ angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien werden aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen in die ehrenamtliche Tätigkeit entsandt. Sie entscheiden in gerichtsähnlichen Indizierungsverfahren über die Aufnahme eines Mediums in die Liste jugendgefährdender Medien. Bei den von der BzKJ organisierten Tagungen beleuchten die Beisitzenden gemeinsam die Spruchpraxis der Prüfstelle im Kontext aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen mit Blick auf gefährdungsgeneigte Kinder und Jugendliche und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, die pluralistische Expertise in den Gremien der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien weiter zu fördern.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.