Direktor der BzKJ im Gespräch Sebastian Gutknecht zu Gast im KJF-Podcast „Wieso? Weshalb? Warum“

Titelbild zur Folge 37 des KJF-Podcasts "Wieso? Weshalb? Warum" mit Sebastian Gutknecht
© KJF

In der am 21. Januar 2025 veröffentlichten Podcast-Folge gibt Sebastian Gutknecht Einblicke in die gesetzlichen Grundlagen im nationalen und europäischen Kinder- und Jugendmedienschutz und erläutert die sich daraus ergebenen Zuständigkeiten und Aufgaben der BzKJ. 

Neben allgemeinen medienregulatorischen und -pädagogischen Themen geht es in der Folge auch um die aktuellen öffentlichen Debatten rund um Altersgrenzen für Social-Media-Angebote sowie Faktenchecks auf digitalen Plattformen.  

Hier geht es zum Podcast:  https://wiesoweshalbwarum.podigee.io/37-new-episode Sebastian Gutknecht. 

 

 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).