Schutz vor sexueller Gewalt Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: Kinder müssen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch geschützt werden

Bild zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung_Copyright-Europäischer Rat
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Der durch den Europarat initiierte Thementag findet 2024 unter dem Motto „Neue Technologien: Bedrohungen und Möglichkeiten zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ: 

„Egal ob in sozialen Medien, beim Gaming oder Filme schauen – Kinder müssen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Dazu bedarf es vielfältiger und vor allem gemeinsamer Maßnahmen. In der BzKJ widmen wir uns in unserem interdisziplinären Diskursformat der ZUKUNFTSWERKSTATT dem Schutz vor sexueller Gewalt und Belästigung im digitalen Raum. Dabei beziehen wir sowohl die Chancen als auch die Risiken ein, die sich beispielsweise durch die Entwicklungen neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz ergeben. Wichtig ist: Was analog gilt, muss auch digital gelten.“ 

ZUKUNFTSWERKSTATT fokussiert „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“

Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) oder virtuelle Realität (VR) können für sexuelle Straftaten und Gefährdungsphänomene missbraucht werden. Dies kann in sozialen Medien oder in Online-Gaming-Kontexten der Fall sein, beispielsweise durch Cybergrooming oder den Kontakt mit schädlichen Inhalten wie Pornografie. 

Die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ widmet sich dem Thema im Rahmen ihrer Schwerpunktstrecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“. Hier kommen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, Jugendhilfeeinrichtungen, Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie relevante Anbietende digitaler Dienste zusammen. Auch Jugendliche selbst sind beteiligt. Das Ziel ist es, eine gemeinsame Wissensbasis der beteiligten Expertinnen und Experten zu erarbeiten und daraus qualitative adäquate Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unter der Berücksichtigung von Befähigungs- und Teilhabeaspekten abzuleiten. 

Bislang fanden bereits drei aufeinander aufbauende Veranstaltungen im Themenbereich statt, unter anderem mit dem Fokus auf Online-Gaming und Anbietervorsorgemaßnahmen. Dabei beteiligten sich beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von digitalen Diensten wie Google (insbesondere YouTube), Meta (insbesondere Instagram) und TikTok. Die bisherigen Ergebnisse im Themenbereich sind auf der Website der BzKJ in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ abrufbar.

Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Mit Anbietervorsorgemaßnahmen und der Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten beschäftigt sich zudem die bei der BzKJ verortete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Durch den 2024 in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA) sind Anbietende digitaler Dienste, zum Beispiel von sozialen Netzwerken, verpflichtet, Kinder und Jugendliche durch geeignete strukturelle Vorsorgemaßnahmen vor Risiken zu schützen und zeitgleich ihre Rechte auf Teilhabe und Befähigung zu fördern. Dies umfasst auch den Schutz vor potenziell schädigenden oder unangemessenen Inhalten. 

Anbietende müssen strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie kindgerechte Melde- und Abhilfeverfahren vorhalten, über welche junge Menschen unter anderem (sexuelle) Belästigungen melden können. Falls die Anbietenden dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die KidD Anordnungen und im Zweifel auch Bußgelder erlassen. 

Abschirmung durch Indizierung

Neben den dialogischen Ansätzen indiziert die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien seit nunmehr 70 Jahren Medien, die nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) jugendgefährdende Inhalte beinhalten. So werden unter anderem Plattformen indiziert, über die Bilder und Videos sexueller Gewalt an Kindern verbreitet werden sowie Medien, welche beispielsweise das Tatbestandsmerkmal der Unsittlichkeit beinhalten. 

Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: die BzKJ als starke Kooperationspartnerin

Die BzKJ verfolgt auch den Ansatz, ihre Kräfte mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Kinder- und Jugendschutz zu bündeln und damit innovative Projekte zu fördern. Sie hat gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) das „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ initiiert und steht im Austausch mit der UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh. 

Aktionstag auf Initiative des Europarats

Der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ wurde 2015 vom Europarat initiiert und findet seither am 18. November statt. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).