Das Jugendschutzgesetz verpflichtet in § 14a die Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlich wahrnehmbarer Alterskennzeichnung anzubieten. Die BzKJ überwacht diese Verpflichtung durch die bei ihr im Mai 2024 eingerichtete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD).
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:
„Was im analogen Handel lang bewährte Praxis ist, gilt seit 2021 auch im digitalen Raum. Alterskennzeichen geben jungen Menschen und ihren Eltern Orientierung bei der Auswahl der Spiele. Es ist wichtig, dass gerade die von Kindern und Jugendlichen genutzten Plattformen ihre Verantwortung für den Jugendschutz wahrnehmen.“
Der Austausch mit Steam gestaltete sich dabei von Beginn an konstruktiv und lösungsorientiert. Dies betraf vor allem die Umsetzung der Vorgaben zur Sichtbarkeit und inhaltlichen Orientierung. So wurde bereits im vergangenen Jahr ein großer Teil der seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung im Jahr 2021 veröffentlichten Spiele durch den Anbieter gesetzeskonform gekennzeichnet. Eine besondere Herausforderung besteht darin, den sehr großen Katalog an Spielen, die vor Inkrafttreten der Regelung angeboten wurden, nachträglich zu kennzeichnen. Mit der Ankündigung der Valve Corporation an die Spieleentwickler, alle bis zum 15. November dieses Jahres nicht gekennzeichneten Spiele von der Plattform zu entfernen, setzt Steam die gesetzlichen Vorgaben konsequent um. Ein Anbieten von älteren Spielen bleibt bei nachträglicher Kennzeichnung weiterhin möglich, wenn der Spieleanbieter eine entsprechende Alterskennzeichnung umsetzt.
Michael Terhörst, Leiter der KidD:
„Die Zusammenarbeit mit Valve zeigt, dass das Konzept der dialogischen Regulierung wirksam ist. Die KidD überwacht die Umsetzung der Alterskennzeichnung auf den Plattformen und setzt weiterhin auf kooperative Zusammenarbeit.“
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).