Kinder- und Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor ihre Persönlichkeitsentwicklung gefährdenden oder beeinträchtigenden Medien sowie ihre persönliche Integrität bei der Mediennutzung zu schützen und darüber hinaus Orientierung zu geben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung von Medien.
Neben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wirken zahlreiche Institutionen daran mit, diese Aufgabe umzusetzen, insbesondere bei der Beurteilung von Medien hinsichtlich ihrer jugendgefährdenden oder jugendbeeinträchtigenden Wirkung. Die Entscheidungen haben zur Folge, dass bestimmte Medien Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder nur unter bestimmten Altersgruppen verbreitet bzw. zu einer bestimmten Sendezeit ausgestrahlt werden dürfen.
Die Tätigkeiten der verschiedenen Jugendmedienschutzinstitutionen basieren auf den Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder (JMStV). Nicht für jedes Medium sind die rechtlichen Bestimmungen identisch und dieselben Institutionen zuständig. Angeordnet nach Medienarten benennt diese Übersicht die Aufgaben und Tätigkeiten der verschiedenen Jugendmedienschutzinstitutionen sowie die zuständigen Ansprechpartner.