Rechtsfolgen Wie wirkt die Indizierung?

Die Rechtsfolgen der Indizierung werden im Hinblick auf die Vebreitung als Trägermedien ausschließlich im Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt, während die Rechtsfolgen für die Verbreitung als Telemedien im Wesentlichen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt sind. Zwischen beiden Medienkategorien muss deshalb unterschieden werden. Schließlich gelten hiervon zu unterscheidende besondere Rechtsfolgen bei der Ausstrahlung indizierter Medien im Rundfunk.

Unabhängig von der Indizierung können sich aufgrund von Strafnormen Beschränkungen und Verbote bezüglich Medien ergeben.