Weitere anerkannte Gründe

Über die in § 18 Abs. 1 S.2 JuSchG gesetzlich genannten Jugendgefährdungstatbestände hinaus gibt es auch andere Konstellationen von Medieninhalten, welche geeignet sein können, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden. Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer Spruchpraxis mehrere weitere, nicht gesetzlich geregelte Fallgruppen der Jugendgefährdung entwickelt, welche von der Rechtsprechung - soweit sie hierzu Stellung genommen hat - bestätigt worden sind. Diese sind nachfolgend mit weiterführenden Informationen aufgeführt: